- Evangelische Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz
- Humanistischer Verband Berlin-Brandenburg
- Erzbistum Berlin
- Islamische Förderation Berlin
- Jüdische Gemeinde zu Berlin
Finanzierung
Bild: caruso13/fotolia.com
Neue Finanzierungsvereinbarung für den Religions- und Lebenskundeunterricht stärkt die Anbieter des freiwilligen Unterrichts an Berliner Schulen
Am 6. September 2019 haben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,das Erzbistum Berlin, der Humanistische Verband Berlin Brandenburg und die Islamische Föderation Berlin die neue Finanzierungsvereinbarung zum freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterrichts an öffentlichen und privaten Schulen Berlins unterzeichnet. Esunterzeichneten der Erzbischof Dr. Heiner Koch für das Erzbistum, der Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine für die Evangelische Kirche, die Vorstandsvorsitzende Katrin Raczynski für den Humanistischen Verband und Murat Gül für die Islamische Föderation,die erstmals an den Verhandlungen teilnahm. Für das Land Berlin zeichnete Staatssekretär für Europa, Gerry Woop. Die Vereinbarung gilt seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und ersetzt die alte Vereinbarung aus dem Jahre 2015.
Insgesamt erhalten die Anbieter im Vergleich zur letzten Finanzierungsvereinbarung rund 7,6Mio. Euro mehr. So finanziert das Land diesen religions- und wertebezogenen Unterricht im Jahre 2020 mit insgesamt 66.214.678 Euro. Damit sind die religiösen und weltanschaulichen Anbieter erstmals in der Lage, ihre Lehrkräfte an der tatsächlichen tariflichenLage orientiert zu bezahlen. Zugleich wurde eine Gleichstellung bei der Anzahl der Pflichtwochenstunden mit den Grundschullehrkräften vereinbart. Neu ist auch eine Qualifizierungsklausel, wonach das Lehrpersonal über eine hinreichende Ausbildung verfügen muss,die vergleichbar ist mit der Lehrerbildung im Rahmen des Schulwesens, bzw. vergleichbar mit den Quereinsteigerprogrammen der Lehrerbildung. Auch die gesteigerte Förderung der Fort- und Weiterbildung (von 5 auf 6 Prozent der Personalkosten) und die spürbarehöhere Übernahme von Verwaltungskosten (4 Euro pro Schülerin und Schüler) werden der Qualität des Unterrichtsangebotes dienen.
Zuschüsse des Landes Berlin zum Religions- und Weltanschauungsunterricht
Vereinbarungen über die Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterrichts im Land Berlin
Vereinbarung über die Finanzierung des Religionsunterrichts im Land Berlin zwischen dem Erzbistum Berlin und dem Land Berlin
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Vereinbarung mit dem Erzbistum Berlin
Vereinbarung über die Finanzierung des Religionsunterrichts im Land Berlin zwischen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz und dem Land Berlin
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Vereinbarung mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz
Vereinbarung über die Finanzierung des Lebenskundeunterrichts im Land Berlin zwischen dem Humanistischen VerbandDeutschlands und dem Land Berlin
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Vereinbarung mit dem Humanistischen Verband Deutschlands
Vereinbarung über die Finanzierung des Religionsunterrichts im Land Berlin zwischen dem Verein Islamische Föderationin Berlin e. V. und dem Land Berlin
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Vereinbarung mit dem Verein Islamische Föderationin Berlin e. V.
Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Herr
Hartmut Rhein