Förderung religionsübergreifender Weiterbildung für religiöses und weltanschauliches Personal
Informationsblatt mit Förderkriterien
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt schreibt „Kriterien für die Förderung eines religionsübergreifenden Weiterbildungsprogrammes für religiöses und weltanschauliches Personal zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und des religionsübergreifenden Dialogs in den Haushaltsjahren 2024-2025“ aus.
Um haupt- und ehrenamtliches religiöses und weltanschauliches Personal für die Tätigkeiten zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und im religionsübergreifenden Dialog (weiter) zu qualifizieren, können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gemeinsam für die Durchführung eines religionsübergreifenden Weiterbildungsprogrammes bewerben.
Über mögliche Projektinhalte, Antragsberechtigte, Zielgruppen und rechtliche Vorgaben informiert das Informationsblatt mit den Förderkriterien.
Förderkriterien: Religionsübergreifende Weiterbildung für religiöses und weltanschauliches Personal
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Förderkriterien religionsübergreifende Weiterbildung für religiöses und weltanschauliches Personal
Antragsformulare
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Antrag Weiterbildung 2024-2025
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Formular Finanzierungsplan Weiterbildung 2024-2025
Verwendungsnachweis
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bereits während der Antragstellung und der Projektdurchführung. Nach Antragsbewilligung ist für die Erstellung des Verwendungsnachweises das Verwendungsnachweisformular zu nutzen.
Bitte nutzen Sie das hier zum Download bereitgestellte Formular Verwendungsnachweis und während der Projektlaufzeit das Formular Zwischennachweis.
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Hinweise zur Verwendungsprüfung Stand 2024
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Vordruck Verwendungsnachweis Stand 2024
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Vordruck Zwischennachweis Stand 2024
Bewerbungsverfahren
Der Projektzeitraum kann zwischen dem 01.10.2024-31.12.2025 liegen.
Es können pro Haushaltsjahr maximal 100.000 Euro beantragt werden, wenn das Projekt im Jahr 2024 begonnen und im Jahr 2025 beendet wird.
Der Einsatz von Eigenmitteln und zivilgesellschaftlichem Engagement werden vorausgesetzt.
Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan erhält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Abgabefristen und Antragsunterlagen
Die Abgabefrist ist der 30.08.2024.
Informationsveranstaltung
Am 10.06.2024 findet von 15.00-16.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Senatsverwaltung statt. Nach einer Anmeldung bis zum 06.06.2024 unter bkrw-projekte@kultur.berlin.de erhalten Sie weitere Informationen.
Ziel ist es, möglichst ein oder sich ergänzende Weiterbildungsprogramm/e zu fördern und keine Doppelförderung für gleiche Zielgruppen zu haben. Daher wird es bei der Veranstaltung die Möglichkeit geben, sich mit anderen Interessenten zu Umsetzungsideen auszutauschen und sich ggf. für eine gemeinsame Antragstellung zu vernetzen.
Referentin beim Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Frau Eva-Maria Di Noia