Religions- und weltanschauungsübergreifende Projektförderung

Informationsblätter zu den Förderkriterien der religions- und weltanschauungsübergreifenden Zusammenarbeit und zur Förderung des muslimischen Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit

Für das Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung muslimischen Lebens in Berlin durch religionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Förderung des muslimischen Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit gliedert sich 2025 in folgende Unterförderschwerpunkte auf: Zusammenarbeit der muslimischen Organisationen mit anderen Religionsgemeinschaften und mit der Zivilgesellschaft; Islamische verantwortete Bildungs- und Akademiearbeit in religionsübergreifenden Kontexten; Präsentation islamisch-religiösen und islamisch-kulturellen Lebens im religionsübergreifenden Dialog; Ehrenamtliches Engagement in muslimischen Organisationen zur Qualifizierung für religionsübergreifenden Dialog und Förderung des innermuslimischen Dialoges durch religionsübergreifende Beteiligung.

Die öffentlichen Diskurse spiegeln wieder, dass verstärkt Dialog-, Verständigungs- und Begegnungsformate benötigt werden, um in der gesellschaftlichen Vielfalt den Zusammenhalt zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2025 werden deshalb Förderkriterien für die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben.

Für das Förderjahr 2025 sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die innovative Formate auf Social Media anbieten, die sich an junge Menschen richten (18-30 Jahre) und die auf die Beteiligung von religiösen und weltanschaulichen Akteuren abzielen, die zurzeit nicht in der religionsübergreifenden Zusammenarbeit engagiert sind. Übergeordnetes Ziel ist es, Projekte zu fördern, die durch religionsübergreifende Zusammenarbeit einen relevanten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit zur Demokratie- und Toleranzstärkung leisten.

Nachfolgend finden Sie für beide Förderschwerpunkte die jeweiligen Förderkriterien.

  • Förderkriterien Dialog 2025

    DOCX-Dokument (51.8 kB) - Stand: 2024-09-09

  • Förderkriterien muslimisches Leben 2025

    DOCX-Dokument (60.2 kB) - Stand: 2024-09-09

Antragsformular

Zur Antragstellung für beide Förderschwerpunkte sind das Antragsformular und das Formular zur Erstellung des Finanzierungsplans zu verwenden.

  • Vordruck Antrag 2025

    DOCX-Dokument (74.0 kB) - Stand: Stand 26.06.2024

  • Vordruck Finanzierungsplan 2025

    XLSX-Dokument (21.4 kB)

Verwendungsnachweis

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bereits während der Antragstellung und der Projektdurchführung. Nach Antragsbewilligung ist für die Erstellung des Verwendungsnachweises das Verwendungsnachweisformular zu nutzen. Für beide Förderschwerpunkte sind die gleichen Formulare zu verwenden.

Bitte nutzen Sie das hier zum Download bereitgestellte Formular Verwendungsnachweis und während der Projektlaufzeit das Formular Zwischennachweis.

  • Hinweise zur Verwendungsprüfung 2025

    DOCX-Dokument (34.4 kB)

  • Vordruck Verwendungsnachweis 2025

    XLSX-Dokument (54.0 kB)

  • Vordruck Zwischennachweis 2025

    XLSX-Dokument (61.8 kB)

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan erhält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.

Anträge können durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivil-gesellschaftliche Akteure gestellt werden.

Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag i. H. v. 100.000,00 € je Projektvorhaben gedeckelt.
Der Einsatz von mindestens 10 % Eigenmitteln werden vorausgesetzt.

Die Abgabefrist wird bis zum 31.10.2024 verlängert.

Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.

Hinweis für Projekte des Vorjahres

Bewilligte und abgeschlossene Projekte können die hier online gestellten Unterlagen für die Erstellung des Verwendungsnachweises verwenden.