Für das Haushaltsjahr 2025 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung muslimischen Lebens in Berlin durch religionsübergreifende Zusammenarbeit. Die Förderung des muslimischen Lebens durch religionsübergreifende Zusammenarbeit gliedert sich 2025 in folgende Unterförderschwerpunkte auf: Zusammenarbeit der muslimischen Organisationen mit anderen Religionsgemeinschaften und mit der Zivilgesellschaft; Islamische verantwortete Bildungs- und Akademiearbeit in religionsübergreifenden Kontexten; Präsentation islamisch-religiösen und islamisch-kulturellen Lebens im religionsübergreifenden Dialog; Ehrenamtliches Engagement in muslimischen Organisationen zur Qualifizierung für religionsübergreifenden Dialog und Förderung des innermuslimischen Dialoges durch religionsübergreifende Beteiligung.
Die öffentlichen Diskurse spiegeln wieder, dass verstärkt Dialog-, Verständigungs- und Begegnungsformate benötigt werden, um in der gesellschaftlichen Vielfalt den Zusammenhalt zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2025 werden deshalb Förderkriterien für die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben.
Für das Förderjahr 2025 sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die innovative Formate auf Social Media anbieten, die sich an junge Menschen richten (18-30 Jahre) und die auf die Beteiligung von religiösen und weltanschaulichen Akteuren abzielen, die zurzeit nicht in der religionsübergreifenden Zusammenarbeit engagiert sind. Übergeordnetes Ziel ist es, Projekte zu fördern, die durch religionsübergreifende Zusammenarbeit einen relevanten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit zur Demokratie- und Toleranzstärkung leisten.
Nachfolgend finden Sie für beide Förderschwerpunkte die jeweiligen Förderkriterien.