Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus

Zielgruppe und Ziele der Förderung

Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten und Maßnahmen, die sich gegen Antisemitismus wenden und die Prävention von Antisemitismus fördern. Das Förderprogramm richtet sich an sämtliche Organisationen der Berliner Zivilgesellschaft in ihren vielfältigen Themen- und Arbeitsfeldern. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Ebenfalls antragsberechtigt sind darüber hinaus Einrichtungen und Organisationen, die im Haushaltsjahr 2024 bereits für andere Vorhaben von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt institutionell oder durch eine Projektförderung gefördert werden.

Gefördert werden

  1. Maßnahmen, die der Antisemitismusprävention dienen und/oder die sich explizit und öffentlichkeitswirksam gegen Antisemitismus richten (grundsätzlich förderfähig sind alle denkbaren Formate: von Begegnungsformaten, Filmprojekte über Kampagnen)
  2. Vorhaben der politischen Bildung, die sich der Prävention von Antisemitismus widmen
  3. Veranstaltungsformate (Einzelveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen), die öffentlich zugänglich, kostenfrei angeboten werden und öffentlichkeitswirksam sowie explizit der Antisemitismusprävention bzw. dem Engagement gegen Antisemitismus dienen
  4. Maßnahmen, die dem Monitoring von Entwicklungen und Vorkommnissen im Phänomenbereich Antisemitismus dienen
  5. Mittel für Schulung / Coaching / Beratung / Awareness-Vorhaben / Mediation / Security – wenn jeweils ein Bezug zum Thema Antisemitismusprävention bzw. Engagement gegen Antisemitismus vorliegt
  6. Unabhängig vom konkreten Projektinhalt: Kosten des laufenden Betriebs (bspw. Mietkosten) gemeinnütziger Organisationen, die sich qua Organisationszweck vorrangig (ausschlaggebend sind einschlägige Formulierungen in der Satzung der Organisation), explizit und öffentlichkeitswirksam gegen Antisemitismus einsetzen, im Bereich Antisemitismusprävention tätig sind bzw. das Andenken an jüdische Persönlichkeiten der Stadt Berlin pflegen

Fördervoraussetzungen

  • Antragsstellende Einrichtungen und Organisationen müssen ihren Sitz in Berlin haben.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Maßnahmen müssen im Land Berlin umgesetzt werden, bzw. müssen maßgeblich Akteurinnen und Akteuren, die im Land Berlin tätig sind, zu Gute kommen.
  • Der Antragsteller muss in der Transparenzdatenbank registriert sein und die dort geforderten Angaben machen.

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben, die bereits für denselben Zweck durch eine andere Stelle gefördert werden (Doppelförderung)
  • Ko-Finanzierungen (mit Ausnahme der Förderung von Kosten des laufenden Betriebs – wie oben unter Nr. 6 beschrieben)
  • Bauliche Maßnahmen
  • Pauschalen

Je Organisation wird grundsätzlich nur ein Antrag berücksichtigt (bis auf Widerruf durch die Antragstellenden ist dies grundsätzlich der zuerst eingegangene Antrag).

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum für das beantragte Vorhaben muss im Jahr 2024 beginnen und soll nach Möglichkeit spätestens zum 31. Dezember 2024 enden. Der Förderzeitraum kann in begründbaren Einzelfällen auch teilweise im Jahr 2025 liegen (bis spätestens 31. Dezember 2025). Anträge können ab dem 29. Juli 2024 um 10 Uhr über ein Onlineportal eingereicht werden. Die Anträge müssen zu einer der unten genannten Fristen eingehen und werden unmittelbar nach der jeweiligen Frist bearbeitet:
  1. Frist: 15. August 2024 (18.00 Uhr)
  2. Frist: 30. September 2024 (18.00 Uhr)

Der Beginn des Förderzeitraums muss mindestens 21 Tage nach der von den beiden oben genannten und für die Antragstellung ausgewählten Frist liegen.

Art und Höhe der Förderung

Es werden Projektförderungen als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht. Die minimale Fördersumme beträgt 10.000,00 Euro, die maximale Fördersumme beträgt grundsätzlich 100.000,00 Euro.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß §23 LHO i.V.m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Bewilligungsbehörde (SenKultGZ) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online.
Den Link zum Onlineportal mit dem Antragsformular sowie die die Möglichkeit zum Hochladen der erforderlichen Anlagen und Nachweise finden Sie demnächst, spätestens jedoch am 29. Juli 2024 auf dieser Seite.

Anträge können ab dem 29. Juli 2024 um 10.00 Uhr bis zum 30. September 2024 um 18.00 Uhr hochgeladen und damit eingereicht werden. Bitte beachten Sie die zwei Antragsrunden mit ihren jeweiligen oben genannten Fristen.

Es wird eine max. 2-seitige Projektbeschreibung abgefragt (Bitte begründen Sie, warum Ihr Fördervorhaben und Format geeignet ist, sich wirkungsvoll gegen Antisemitismus zu wenden und/oder die Prävention von Antisemitismus zu fördern. Welche konkreten Ziele verfolgen Sie mit dem Projekt? Wie setzen Sie diese Ziele um? Welche Zielgruppen wollen Sie ansprechen? Angaben zum Zeitplan werden abgefragt). Es muss ein plausibler Finanzplan eingereicht werden.

Im Rahmen der Antragstellung müssen folgende Anlagen hochgeladen werden:
  • Satzung der Organisation/Einrichtung (Satzung zum Zeitpunkt vor Veröffentlichung des Förderaufrufs)
  • Aktueller Auszug Vereinsregister
  • Freistellungsbescheid (nur gemeinnützige Organisationen)

Informationsveranstaltung

Am 31. Juli 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr wird eine Online-Informationsveranstaltung von Vertreter*innen der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt für interessierte Antragstellende durchgeführt.
Eine Anmeldung ist notwendig!
Den Link zur Anmeldung für die Veranstaltung am 31. Juli 2024 finden Sie hier: https://fcld.ly/j10064m

Auswahl förderfähiger Projekte und Maßnahmen

Eingereichte Anträge werden von der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt jeweils nach den oben genannten Eingangsfristen auf ihre Förderfähigkeit geprüft.
Es werden dabei nur solche Anträge berücksichtigt, die die oben genannten Förderkriterien erfüllen und sämtliche genannte erforderliche Unterlagen vollständig vorliegen.
Es werden keine Unterlagen nachgefordert. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen!
Die Auswahl förderfähiger Anträge erfolgt durch die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt unter Hinzuziehen der Bewertung eines Fachbeirats unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure mit Expertise im Bereich Antisemitismusprävention bzw. im Bereich Engagement gegen Antisemitismus.
Es werden je Bewilligungsrunde bis zu 20 Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen schnellstmöglich bewilligt.
Kontakt: Projekte.IIIA@Kultur.berlin.de

  • Förderaufruf Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus

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