Förderung zeitgeschichtlicher und erinnerungskultureller Projekte 2025 ausgeschrieben
Pressemitteilung vom 24.06.2024
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Förderungen für zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte, die in Berlin realisiert werden. Insbesondere Projekte zu den Themen Nationalsozialismus, SED-Diktatur, Kolonialismus, Migrations- und Demokratiegeschichte sind förderfähig. Ziel des Förderprogramms ist es, vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Berlins zeitgeschichtliche und erinnerungskulturelle Projekte zu fördern.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Institutionen, Vereine, fachspezifische Interessengemeinschaften sowie Einzelpersonen. Gefördert werden Projekte, die im sonstigen Fördertableau des Landes Berlin nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist der 1. Januar 2025. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt entnommen werden.
Über die Auswahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät der Historische Beirat beim Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Eine postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen ist nicht möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2024. Zum elektronischen Antragsformular: fms.verwalt-berlin.de/egokuef
Pressestelle
Daniel Bartsch
komm. Pressesprecher
Christopher Suss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit