Residenzförderung im Bereich Tanz für 2025–2027 ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 10.06.2024

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – in den Jahren 2025 bis einschließlich 2027 Fördermittel für Residenzen an Produktionsorten im Bereich Tanz.

Das Programm richtet sich an Berliner Produktionsorte, die über Infrastruktur und räumliche wie personelle Ausstattung verfügen, um insbesondere Berliner Tanzschaffenden Residenzen anbieten zu können. Ziel der Förderung ist es, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern im Bereich Tanz Zeit, Raum und Betreuung für die eigene künstlerische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Für die Dauer der Residenz können die Künstlerinnen und Künstler ein Stipendium in Höhe von maximal 2.000 Euro monatlich erhalten.

Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung ist der 19. Juli um 15:00 Uhr.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und die Möglichkeit zur Bewerbung finden Sie auf unserer Webseite.