Ausschreibung für Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2025 startet

Pressemitteilung vom 22.04.2024

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater und Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstlerinnen und –künstler des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste bis zum 30. Juni 2024 (Ausschlussfrist) um Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2025 bewerben können.

Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*innen bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Die Antragstellenden müssen mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Antragstellende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule immatrikuliert sind (Erststudium) sind ausgeschlossen.

Berufseinsteigende, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekommen haben und noch keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist, können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Förderprogramm ist auch für Quereinsteigende, Berufsumsteigende und Wiedereinsteigende offen. Auch in diesem Förderprogramm kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben gewährt werden. Die Antragstellenden müssen ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*innen bzw. Produktionsbüros als Antragstellende ist nicht möglich. Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 Euro.

Die einjährige Förderung für Produktionsorte kann für Präsentations- und/oder Produktionsorte der darstellenden und performativen Künste / Tanz nach Maßgabe der Qualität und des programmatischen Profils gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist es, die Arbeitsstrukturen sowie die Entwicklung von professionell arbeitenden Präsentations- und/oder Produktionsorten zu sichern.
Voraussetzung hierfür ist ein vorhandener, professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktions- und/oder Aufführungsort. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*innen bzw. Produktionsbüros als Antragsstellende ist nicht möglich.

Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojekt-, Einstiegs-, und einjährigen Förderung für Produktionsorte erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury:
www.berlin.de/sen/kultur/foerderung

Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Informationsblättern auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beschrieben. Diese sind unter folgenden Link eingestellt:
www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst

Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen.

Die entsprechenden Online-Formulare werden in Kürze unter folgendem Link erhältlich sein:
https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2024 um 24.00 Uhr.

Am 10. Juni 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr wird online eine Informationsveranstaltung zur Antragsstellung über big blue button angeboten. Bei Interesse melden Sie sich bitte bis zum 3. Juni 2023 an unter DK.TANZ@kultur.berlin.de . Die Zugangsdaten werden Ihnen vor der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.