Die Projekte können maximal bis zum 31. Dezember 2028 umgesetzt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre. Das Programm wird umgesetzt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027.
Neben den weiter unten aufgelisteten förderfähigen Maßnahmen werden mit dem Aufruf insbesondere Projekte mit dem Thema Barrierefreiheit angeregt. Die Maßnahmen können vielfältig sein, wie z.B. die Einrichtung von Lesearbeitsplätzen für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, die Einrichtung eines Orientierung- und Leitsystems, usw. Antragsberechtigt sind die Bezirksämter von Berlin sowie die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin sowie andere juristische Personen, wenn das Vorhaben maßgeblich in Zusammenarbeit mit einer vorgenannten Stelle verwirklicht werden soll und dieses Zusammenwirken schriftlich fixiert ist (Kooperationsvereinbarung).
Im Programm KUBIST erfolgt die Förderung innerhalb von räumlich abgegrenzten Handlungsräumen der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative. Räumlich sind Projekte förderfähig, die innerhalb einem der 13 Handlungsräume liegen. Die Karte der förderfähigen Gebiete ist hier zu finden.
Mit den Programmmitteln werden Vorhaben gefördert, die zur integrierten Entwicklung von ausgewiesenen Berliner Handlungsräumen beitragen. Förderfähig sind vor allem folgende Maßnahmen:
Entwicklung, Erprobung und Umsetzung neuer oder zusätzlicher Angebote, insbesondere im Bereich der
- Medien- und Informationsversorgung, der Vermittlung von Medien- und Recherchekompetenz,
- Veranstaltungen,
- verstärkten Zielgruppenorientierung (u.a. für Menschen mit Migrationsgeschichte, Kinder, Jugendliche, Schulklassen, Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung),
- Themenorientierung und Schwerpunktsetzung,
- Stärkung digitaler Kompetenzen und persönlicher digitaler Souveränität,
- kulturellen Bildung u.a. mit dem Schwerpunkt der musischen und künstlerischen Bildung.
Entwicklung und Ausbau von Kooperationsbeziehungen und Schaffung von Gemeinschaftsangeboten vor allem in den örtlichen Netzwerken für Kultur, Bildung (insbesondere auch Kulturelle Bildung), Jugend, Quartiersentwicklung und Integration.
Bau, bauliche und/oder technische bauliche Anpassung, u.a. durch:
- Errichtung, Umbau und Erweiterung,
- Schaffung von Arbeits-/Proberäumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen einschließlich
- informationstechnischer Ressourcen,
- Einrichtung von Kapazitäten für Veranstaltungen und Präsentationen.
Ausstattung, u.a. durch:
- Erneuerung und Erweiterung der Einrichtung (Mobiliar, Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, mobile Endgeräte, Software etc.),
- Erneuerung und Erweiterung der Ausstattung (Schallschutz, WLAN, etc.),
- Einrichtung von Arbeits-/Probe- und -/Ausstellungs-/Unterrichtsräumen und -möglichkeiten für formelle und informelle Gruppen.
Gleichberechtigte kulturelle Teilhabe, u.a. durch:
- Schaffung barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung der bezirklichen Kulturangebote im Sinne des Landesgleichberechtigungsgesetzes,
- Umsetzung des Barrierefreie-IKT-Gesetzes,
- Unterstützung struktureller Maßnahmen zur gleichberechtigten Nutzung.
Über nähere Einzelheiten informieren der Antragsaufruf und die weiteren Unterlagen, die auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhältlich sind. Das Formblatt zur Antragstellung sowie weitere Dokumente können von der Webseite heruntergeladen oder unter KUBIST-Aufruf@kultur.berlin.de per E-Mail angefordert werden.