Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in Sachen Förderung des Oyouns (Kultur NeuDenken gUG)

Pressemitteilung vom 21.12.2023

Am 20. Dezember 2023 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Antrag der Kultur NeuDenken gUG im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes auf Bewilligung der Zuwendung für das Jahr 2024 durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zurückgewiesen. Das Gericht ist mit seinem Beschluss der Argumentation der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefolgt, dass kein Anspruch auf weitere Förderung besteht, insbesondere lehnte es die Auffassung der Kultur NeuDenken gUG ab, die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt habe eine Zusicherung auf Bewilligung der Förderung für das Jahr 2024 abgegeben.

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt arbeitet weiter an der konzeptionellen kulturpolitischen Neuausrichtung des Standorts Lucy-Lameck-Straße 32. Der Standort soll als migrantisches Kulturzentrum erhalten bleiben.

Hinsichtlich der Mitarbeitenden der Kultur NeuDenken gUG, bei denen der Aufenthaltstitel gefährdet ist, prüft die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt mögliche Lösungen.