Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2024 ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 14.12.2023

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt bekannt, dass sich Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 15. Februar 2024 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2024 realisiert werden, beantragt werden. Für Projekte, die im 1. Halbjahr 2025 beginnen, wird es zum 05. September 2024 eine gesonderte Antragsfrist geben. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2024 um 15.00 Uhr.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können im Internet unter https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/ aufgerufen werden.

Kontakt
Ulrike Straube, Tel.: 90228-748, E-Mail: ulrike.straube@kultur.berlin.de