Veröffentlichung der Förderkriterien zur Sicherung von Räumen für gemeinwohlorientierte Angebote von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften für das letzte Quartal 2023
Pressemitteilung vom 21.07.2023
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt Fördermittel für Räume von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin zur Aufrechterhaltung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote bereit und gibt die entsprechenden Förderkriterien bekannt.
1. Förderschwerpunkte
Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der sozialen, integrativen und religionsübergreifenden Arbeit von vorrangig kleineren religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften, welche sich im Sinne des Gemeinwohls engagieren und sowohl ihre Mitglieder als auch die Nachbarschaft seit längerem mit entsprechend effektiven und niedrigschwelligen Angeboten in ihren angestammten Kiezen versorgen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt dazu Fördermittel für Netto-Kaltmieten für das letzte Quartal 2023 zur Verfügung.
2. Antragstellende
Für die Förderung können sich kleinere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit eindeutig weltanschaulichem oder religiösem Bekenntnis in ihrer Satzung oder Geschäftsordnung bewerben, welche ihren Sitz in Berlin haben und seit mehr als 12 Monaten gemeinwohlorientierte Angebote vorhalten. Ausgeschlossen sind Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, welche feststehende jährlich wiederkehrende staatliche Zuwendungen (z.B. im Rahmen von Staatsverträgen) erhalten.
3. Bewerbungsverfahren
Antragstellende haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben dem Nachweis eines Mietverhältnisses auch die Aufzählung und Beschreibung von den seit mind. 12 Monaten erbrachten sozialen, integrativen oder religionsübergreifenden Angebote beinhaltet. Ausgeschlossen sind Doppelförderungen. Gefördert werden ausschließlich Mietausgaben.
Die Antragstellenden werden auf ihre Antragsberechtigung geprüft. Die finanzielle Unterstützung ist auf bis zu maximal 75 % der Netto-Kaltmiete begrenzt. Die konkrete Fördersumme ergibt sich einerseits aus der Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge und hängt anderseits von Quantität und Qualität der Angebote ab. Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die Antragsformulare sind unter www.berlin.de/sen/kultgz/religion-und-weltanschauung/raeume/artikel.1346471.php veröffentlicht.
Der Bewilligungszeitraum für die eingereichten Anträge beginnt frühestens ab 1. September 2023, bzw. dem bewilligten Förderzeitpunkt, und endet spätestens am 31. Dezember 2023.
Bewerbungen richten Sie zunächst digital an: bkrw.projekte@kultur.berlin.de .
Die Abgabefrist ist der 31. August 2023.
Pressestelle
Daniel Bartsch
komm. Pressesprecher
Christopher Suss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit