Zweijährige Basisförderung für Projekträume und –initiativen im Bereich Bildende Kunst ausgeschrieben

Pressemitteilung vom 14.07.2023

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel, ab 2024 eine zweijährige Basisförderung für Projekträume und -initiativen im Bereich Bildende Kunst.

Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.).

Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre. Gefördert werden u. a. Strukturkosten
(Personal-, Sach- und Mietkosten) und Kosten für wahlweise max. eine Produktion/Jahr oder für Ausstellungshonorare (max. 15% der jährlichen Gesamtantragssumme).

Die Ausschreibung beginnt am 27. Juli 2023 und endet am 7. September 2023 um 18:00 Uhr.

Beachten Sie unbedingt die weiteren Hinweise im aktuellen Informationsblatt: “www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/bildende-kunst/artikel.836301.php(www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/bildende-kunst/artikel.836301.php)”

Der Link zum Online-Formular kann unter “https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main(https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/egokuefservice/main)” aufgerufen werden.