Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2023 ausgeschrieben
Pressemitteilung vom 22.12.2022
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt bekannt, dass sich Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 15. Februar 2023 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2023 realisiert werden, beantragt werden. Für Projekte, die im 1. Halbjahr 2024 beginnen, wird es zum 15. August 2023 eine gesonderte Antragsfrist geben. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.
Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2023 um 18.00 Uhr.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.
Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können im Internet unter
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/wiederaufnahmefoerderung/
aufgerufen werden.
Kontakt: Ulrike Straube, Tel.: 90228-748, E-Mail: ulrike.straube@kultur.berlin.de
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Pressestelle
Daniel Bartsch
komm. Pressesprecher
Christopher Suss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit