Zweijahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zum Umgang mit NS-Raubgut von 1999 veröffentlicht
Pressemitteilung vom 12.10.2022
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat dem Berliner Abgeordnetenhaus turnusgemäß ihren Zweijahresbericht über die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung zum Umgang mit NS-Raubkunst von 1999 vorgelegt. Der historischen Verantwortung des Landes Berlin zur Identifikation, Dokumentation und Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut entsprechend fördert die Senatsverwaltung für Kultur und Europa seit 2010 die systematische Prüfung der Sammlungsbestände in den öffentlich geförderten Einrichtungen auf NS-Raubgut. Grundlage hierfür sind die Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden, vom 3. Dezember 1998 sowie die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz, vom Dezember 1999.
Bereits mit den Doppelhaushalten 2018/2019 und 2020/2021 konnten erstmalig Mittel für die Einrichtung unbefristeter Stellen für Provenienzforschung an großen kulturgutbewahrenden Einrichtungen des Landes Berlin bereitgestellt werden. Den ersten drei 2018 errichteten wissenschaftlichen Stellen an der Berlinischen Galerie, dem Stadtmuseum Berlin und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin folgten 2020/2021 wissenschaftliche Stellen am Bröhan-Museum, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und dem Deutschen Technikmuseum Berlin sowie eine Archivarstelle für Provenienzforschung an der Berlinischen Galerie.
Mit dem Haushalt 2022/2023 konnte ein weiterer Quantensprung vollzogen werden. Ab 2023 werden neben den bereits bestehenden Projektmitteln in Höhe von 200.000 Euro jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 775.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Dies ist als großer Erfolg zu werten, da mit diesen Mitteln einerseits die Verstetigung dieser wichtigen Thematik in den kulturgutbewahrenden Einrichtungen abgesichert ist und andererseits zusätzliche Mittel für die Förderung von Provenienzforschungsprojekten vorgesehen sind. Neben der weiteren Vertiefung des Bereichs NS-Raubgut soll nun auch erstmalig hierdurch die Aufarbeitung der Bereiche Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, Unrecht in den Zeiten der SBZ/DDR sowie Kulturgut aus besetzten Gebieten ermöglicht werden.
Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: „Die Aufarbeitung sämtlicher Unrechtskontexte ist mir ein enorm wichtiges Anliegen. Ich freue mich daher, dass es nun gelungen ist, auch für die Aufarbeitung der Bereiche Kulturgut aus kolonialen Kontexten, dem SBZ/DDR-Unrecht und auch für den Bereich Kulturgut aus besetzten Gebieten finanzielle Mittel bereitzustellen. Zur Aufarbeitung dieser Unrechtskontexte stellt das Land Berlin nun erstmals Mittel zur Verfügung. Die Aufarbeitung des Bereichs NS-Raubgut soll zukünftig vertieft und mindestens auf dem bisherigen finanziellen Niveau erfolgen.“
Ab 2023 werden in sämtlichen öffentlich geförderten Kulturerbe-Einrichtungen dauerhafte Strukturen zur Erforschung der jeweiligen Sammlungen und Bestände geschaffen. Im Einzelnen werden mit Hilfe der bereits genannten Mittelaufstockung am Brücke-Museum und am Georg Kolbe Museum erstmalig wissenschaftliche Positionen für Provenienzforschung geschaffen. Am Deutschen Technikmuseum Berlin und der Zentral- und Landesbibliothek Berlin wird – bedingt durch den enormen Umfang der dortigen Sammlungsbestände – jeweils eine zweite wissenschaftliche Stelle etabliert. Das Bauhaus-Archiv/ Museum für Gestaltung Berlin wird durch Erweiterung des eigenen Haushaltstitels eine Forschungsstelle für Provenienzforschung aufnehmen. Beim Landesarchiv Berlin wird erstmalig eine Forschungskapazität verankert, die neben der Erforschung eigener Bestände zur zielgerichteten Erschließung von Archivbeständen für die Provenienzforschung eingesetzt werden sowie Provenienzforschungsprojekten externer Nutzerinnen und Nutzer betreuend und beratend zur Seite stehen soll. Durch Schaffung einer dauerhaften Volontariatsstelle für Provenienzforschung wird die Ausbildung in diesem Bereich verfestigt. Erstmals können zudem die Bezirksmuseen ab 2023 Mittel für Projekte zur Provenienzforschung beantragen.
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Bericht „Künftiger Umgang mit NS-Raubgut“ 2022