Bewerbung um Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2023 möglich
Pressemitteilung vom 19.05.2022
ie Senatsverwaltung für Kultur und Europa weist darauf hin, dass sich privatrechtlich organisierte Theater und Produktionsorte, Gruppen sowie Einzelkünstler*innen des Tanzes, der darstellenden und performativen Künste bis zum 30. Juni 2022 (Ausschlussfrist) um Einzelprojekt-, Einstiegs- und einjährige Förderung für Produktionsorte für das Jahr 2023 bewerben können.
Im Rahmen der Einzelprojektförderung kann ein Produktionskostenzuschuss zu zeitlich begrenzten Vorhaben bzw. zu Wiederaufnahmen und Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Produktionen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der/die Antragssteller*in seinen/ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin hat. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*in bzw. Produktionsbüros als Antragssteller*in ist nicht möglich. Der/die Antragsteller*in muss mindestens eine Produktion erarbeitet und in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist. Antragsteller*innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule immatrikuliert sind (Erststudium) sind ausgeschlossen.
Berufseinsteiger*innen, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats bekommen haben und noch keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die beim Publikum und Kritik auf Interesse gestoßen ist, können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Förderprogramm ist auch für Quereinsteiger*innen, Berufsumsteiger*innen und Wiedereinsteiger*innen offen. Auch in diesem Förderprogramm kann ein Produktionskostenzuschuss beantragt werden. Der/die Antragsteller*in muss seinen/ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*in bzw. Produktionsbüros als Antragssteller*in ist nicht möglich.
Die zulässige Antragssumme beträgt maximal 15.000,00 €.
Die einjährige Förderung für Produktionsorte kann für Präsentations- und/oder Produktionsorte des Tanzes nach Maßgabe der Qualität und des programmatischen Profils gewährt werden. Ziel dieser Förderung ist es, die Arbeitsstrukturen sowie die Entwicklung von professionell arbeitenden Präsentations- und/oder Produktionsorten zu sichern.
Voraussetzung hierfür ist ein vorhandener, professionell arbeitender Präsentations- und/oder Produktions- und/oder Aufführungsort. Eine Bewerbung von Produktionsleiter*in bzw. Produktionsbüros als Antragssteller*in ist nicht möglich.
Die Vergabe der Mittel für die Einzelprojekt-, Einstiegs-, und einjährigen Förderung für Produktionsorte erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Jury. https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Informationsblättern auf der Webseite der Kulturverwaltung beschrieben. Diese sind unter folgenden Link eingestellt.
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/darstellende-kunst/
Die Anträge sowie alle Anlagen sind elektronisch einzureichen. Die entsprechenden Online-Formulare werden in Kürze unter folgendem Link erhältlich sein:
https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/
Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2022 um 24.00 Uhr.
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Pressestelle
Daniel Bartsch
komm. Pressesprecher
Christopher Suss
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit