Altes bewahren, Neues anwenden: Denkmalrechtliche Anträge digital einreichen
Pressemitteilung vom 12.05.2020
Bis zu 30.000 schriftliche Anträge erreichen die Berliner Denkmalbehörden jedes Jahr. In Zukunft können diese auch papierlos erledigt werden. Durch Unterstützung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport bieten die Berliner Denkmalbehörden erstmals Digitale Anträge zum Denkmalschutz an. Besitzerinnen und Besitzer eines denkmalgeschützten Gebäudes können zum Beispiel bauliche Veränderungen ab sofort online beantragen sowie ihre Daten und Unterlagen an die zuständige Denkmalbehörde online übermitteln. Dabei begleitet sie ein digitaler Assistent, der beim Ausfüllen des Formulars unterstützt. Die Anträge werden ohne zusätzlichen Aufwand in das digitale Fachverfahren der Denkmalschutzbehörde übernommen. Somit wird die Antragsstellung vereinfacht und die Bearbeitung erleichtert und beschleunigt.
Ab sofort kann der Antrag für die denkmalrechtliche Genehmigung im Service-Portal Berlin online unter https://service.berlin.de/dienstleistung/329247/ abgerufen werden.
„Dieser Antrag ist erst der Anfang, denn nach und nach werden wir alle denkmalrechtlichen Anträge, die im Onlinezugangsgesetz aufgeführt sind, digitalisieren. Wir gestalten damit Arbeitsabläufe schnell und effizient“, erklärt Staatssekretär Gerry Woop von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. „Natürlich werden den Berlinerinnen und Berlinern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Denkmalbehörden auch weiterhin persönlich bei Fragen zur Verfügung stehen“.
Der Digitale Antrag stellt grundsätzlich einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung und Digitalisierung der Berliner Verwaltung dar. Durch die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa konnten die komplexen Verfahren im Bereich des Denkmalschutzes erfolgreich umgesetzt werden.
„Die Coronakrise hat deutlich gezeigt, dass digitale Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar sind. Unser Digitaler Antrag ist ein Werkzeug, mit dem die Verwaltung nach und nach ihren Onlineservice für die Berlinerinnen und Berliner ausbaut. Damit reduzieren wir Wege- und Wartezeiten. Die Berliner Behörden können den standardisierten Digitalen Antrag nutzen, um ihre Dienstleistungen vollkommen digital und papierlos anzubieten“, so Sabine Smentek, Staatssekretärin für Informations-und Kommunikationstechnik in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gehört zu den ersten digitalen Antragsverfahren in Berlin.
Weitere Digitale Anträge sind in der Erstellung und werden in den nächsten Monaten zur Verfügung stehen. Bereits jetzt wird die Technik bei den Anträgen auf Entschädigung gemäß dem Infektionsschutzgesetz und zur Feststellung und Durchsetzung der zulässigen Miethöhe eingesetzt. Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) stellt hierfür eine sichere und leistungsfähige Infrastruktur bereit.