Infrastruktur für Kunst und Kultur ausbauen, Neues ermöglichen - Senatsbeschluss zum Doppelhaushalt 2020/21: Berlin ist Kulturhauptstadt
Pressemitteilung vom 13.12.2019
Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschloss am gestrigen Abend den Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021. Für die Senatsverwaltung für Kultur und Europa warb der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, vor den Abgeordneten um Zustimmung für den Etat.
Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, betonte in seiner Rede vor den Abgeordneten, dass bereits mit dem vergangenen Haushalt eine Neuausrichtung des kulturpolitischen Fokus begonnen wurde, und es nun darum gehe, diesen Kurs von gleichberechtigter Teilhabe aller am gesellschaftlichen – und damit auch am kulturellen – Reichtum fortzusetzen. Zugleich eröffne der kommende Doppelhaushalt die Möglichkeit, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren:
„Die gute Nachricht ist, dass wir mit dem vorliegenden Doppelhaushalt die Rahmenbedingungen für die Kulturschaffenden in der Stadt fortgesetzt sichern können. Das war und ist mir ein zentrales Anliegen. Die noch bessere Nachricht ist, dass wir mit dem Haushalt 2020/2021 auch Neues in Angriff nehmen können: Mit der Kolonialismus-Aufarbeitung setzt die Koalition einen erinnerungspolitischen Schwerpunkt und stellt sich der Verantwortung zur Aufarbeitung kolonialen Unrechts. Die Stärkung von Kinder-, Jugend- und Puppentheatern wie auch die Schaffung eines eintrittsfreien Sonntags in Berliner Museen sind neue Bausteine, um Zugangshürden abzubauen und neue Zugangsmöglichkeiten zu schaffen. Dies war auch möglich, durch die gute Zusammenarbeit mit dem und der Unterstützung durch das Parlament.“
Insgesamt stehen dem Kulturhaushalt, konsumtiv und ohne Personalkosten, laut Entwurf im Jahr 2020 598,0 Millionen Euro und im Jahr 2021 618,1 Millionen Euro zur Verfügung (zum Vergleich, 2019: 538,8 Millionen Euro).
Auch 2020/2021 werden, wie seit 2016, die Tariferhöhungen in Berliner Kultureinrichtungen zu 100 Prozent ausgeglichen, sie gehen somit nicht zu Lasten der künstlerischen Etats. Dafür sind 14,8 Millionen Euro in 2020 und 20,9 Millionen Euro in 2021 im Haushalt eingestellt.
Kulturfachlich legt der Doppelhaushalt 2020/2021 einen Schwerpunkt auf die Berliner Museen, Gedenkstätten der NS- und DDR-Aufarbeitung und Einrichtungen Bildender Kunst. So kann Berlin u.a. ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen: Ab April 2020 wird es einen eintrittsfreien Sonntag pro Monat in den Berliner Museen geben. Die Einrichtungen werden diesen jeweils mit Vermittlungsangeboten begleiten. Die Finanzierung ist mit ca. 1,4 Millionen Euro in 2020 und ca. 1,9 Millionen Euro in 2021 im Haushalt gesichert.
Die Digitalisierung ist mehr als eine Investition in technische Ausrüstung – sie bietet vor allem neue Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur und schafft neue künstlerische Ausdrucksformen. Wir verbessern die Ausstattung für die Entwicklung digitaler Strategien und Projekte im Kulturbereich. Sie verdoppelt sich von 500.000 Euro in 2019 auf eine Million in 2020, in 2021 auf zwei Millionen. Damit werden Projekte gefördert, die der Vernetzung, dem Experiment in der Kunstproduktion und
-distribution sowie der digitalen Barrierearmut von Kultureinrichtungen dienen.
Die Digitalisierung ist nur ein Aspekt der generellen Stärkung der infrastrukturellen Dimension von Kulturpolitik, der sich die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit dem Haushalt 2020/2021 zuwendet. Weitere Instrumente sind der Aufbau eines Kulturraum-Büros, mit dem uns schneller als bisher die Akquise und Herrichtung von Kulturimmobilien gelingen soll, und die Reetablierung der Stiftung für kulturelle Weiterbildung und kulturelle Bildung, die u.a. eine professionelle Teilhabeforschung in der Berliner Kulturlandschaft begründen soll. Damit wird Berlin bundesweit Vorreiter. Gestärkt wird mit der Stiftung auch die Diversitätsentwicklung im Kulturbereich sowie die kulturelle Bildung.
Zudem wird ab 2020 ein neuer erinnerungskultureller und museumsfachlicher Schwerpunkt im Bereich Kolonialismus finanziert. Berlin stellt sich seiner Verantwortung und wird die Aufarbeitung des Kolonialismus 2020 mit 700.000 Euro und 2021 mit 1,3 Millionen Euro unterstützen. Darin enthalten sind für die Bezirke 150.000 Euro mehr für den Bezirkskulturfonds, um entsprechende erinnerungskulturelle Projekte vor Ort realisieren zu können.
Neuland betritt insbesondere ein großes stadtweites Projekt zur Auseinandersetzung mit der Berliner Kolonialgeschichte und ihren bis heute reichenden Folgen, an dessen Finanzierung sich die Kulturstiftung des Bundes beteiligt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren realisieren zivilgesellschaftliche Initiativen und die Stiftung Stadtmuseum gemeinsam Ausstellungen, Veranstaltungen und Festivals, Interventionen im Stadtraum und eine anwachsende Web-Kartierung kolonialer und postkolonialer Orte. Internationale und weitere Berliner Akteure sollen in diese neue und ungewöhnliche Kooperation einbezogen werden.
Für die Jugendbauhütte Berlin stehen 2020 290.000 Euro und 2021 370.000 Euro zur Verfügung. In den letzten Jahren haben wir sehr gut mit der Jugendbauhütte Brandenburg kooperiert, nun wird es endlich eine eigene, eine internationale Jugendbauhütte Berlin geben. Wir verstehen Handwerks- und Bautechniken als Kulturelles Erbe und werden sie mit Hilfe der Jugendbauhütte Berlin an nachfolgende Generationen weitergeben und somit am Leben erhalten.
Das Jüdische Leben wird weiterhin erheblich gefördert. So bekommt das Centrum Judaicum in 2020 115.000 Euro mehr (insg. 885.000 Euro) und in 2021 213.000 Euro mehr (983.000 Euro). Die Gesellschaft für Christliche-Jüdische Zusammenarbeit erhält weiterhin 96.000 Euro pro Jahr. Die Jüdischen Kulturtage erhalten ab 2020 35.000 Euro mehr (290.000 Euro). Der Zuschuss an die Gemeinde steigt um 1.162.000 Euro in 2020 und um 1.563.000 Euro ab 21 gemäß des Staatsvertrages. Weiterhin erhält die Jüdische Gemeinde 400.000 Euro pro Jahr für die Sanierungsarbeiten der Synagoge Joachimsthaler Straße und andere Baumaßnahmen.
Der Interreligiöse Dialog wird gefördert durch Maßnahmen für die religionsübergreifende Zusammenarbeit mit 60.000 Euro mehr (insgesamt 160.000 Euro), insbesondere für die Weiterentwicklung des jüdisch-muslimischen Dialogs als bedeutendes Zukunftsthema.
Durch die gute Zusammenarbeit mit den Fraktionen des Abgeordnetenhauses ist es gelungen, wichtige Bereiche der Kulturlandschaft Berlins zu stärken: So erhalten kleine und mittlere Kinder-, Jugend- und Puppentheater einen eigenen Titel, der mit über einer Millionen Euro ausgestattet ist.
Für die freien und darstellenden Künste werden in der Konzeptförderung 5,5 Millionen Euro mehr allein für Spielstätten zur Verfügung gestellt, auch um die personelle und soziale Situation in den Einrichtungen zu verbessern.
Der Tanz in Berlin erfährt eine zusätzliche Stärkung in Höhe von 1,1 Millionen Euro (2020) und 1,3 Millionen Euro (2021) zur Umsetzung von Empfehlungen des Runden Tisch Tanz.
Die Mittel zur Bestandssicherung von Arbeits- und Atelierräumen konnten massiv erhöht werden. Damit stehen für die Anmietung von günstigen Atelier- und Arbeitsräumen 2020 6,296 Millionen Euro und 2021 6,896 Millionen Euro zur Verfügung (zum Vergleich, 2019: 3,896 Millionen Euro).
Zur Information über die Arbeitsweise der EU in der Stadt wird die kontinuierliche Arbeit verstetigt, die Mittel für die Förderung pro-europäischen Engagements steigen. Auch der Beitrag der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Begleitung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 ist gesichert.
Den lebendigen europäischen Kulturaustausch zwischen Deutschland und Polen, u.a. den Kulturzug zwischen Berlin und Wrocław, unterstützt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa ab 2020 mit 100.000 Euro zusätzlich.