Neue Finanzierungsvereinbarung für den Religions- und Lebenskundeunterricht stärkt die Anbieter des freiwilligen Unterrichts an Berliner Schulen
Pressemitteilung vom 06.09.2019
Heute, am 6. September 2019, haben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, das Erzbistum Berlin, der Humanistische Verband Berlin Brandenburg und die Islamische Föderation Berlin die neue Finanzierungsvereinbarung zum freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterrichts an öffentlichen und privaten Schulen Berlins unterzeichnet.
Es unterzeichneten der Erzbischof Dr. Heiner Koch für das Erzbistum, der Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine für die Evangelische Kirche, für den Vorstand des Humanistischen Verbandes David Driese und Murat Gül für die Islamische Föderation, die erstmals an den Verhandlungen teilnahm. Für das Land Berlin zeichnete Staatssekretär für Europa, Gerry Woop. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 und ersetzt die alte Vereinbarung aus dem Jahre 2015.
Senator Klaus Lederer erklärt dazu: „Die neue Finanzierungsvereinbarung schafft für die kommenden Jahre verlässliche Rahmenbedingungen für den freiwilligen Religions- und Lebenskundeunterricht in Berlin. Dieses Angebot führt über 177.000 Schülerinnen und Schüler in Berlin zum einen aus jeweils spezifischem Blickwinkel an ethische Grundlagen unseres Zusammenlebens heran. Zum anderen wird dadurch das gegenseitige Verständnis von Kulturen, Religionen und Weltanschauungen gefördert.“
Insgesamt erhalten die Anbieter im Vergleich zur letzten Finanzierungsvereinbarung rund 7,6 Mio. Euro mehr. So finanziert das Land diesen religions- und wertebezogenen Unterricht im Jahre 2020 mit insgesamt 66.214.678 Euro.
Damit sind die religiösen und weltanschaulichen Anbieter erstmals in der Lage, ihre Lehrkräfte an der tatsächlichen tariflichen Lage orientiert zu bezahlen. Zugleich wurde eine Gleichstellung bei der Anzahl der Pflichtwochenstunden mit den Grundschullehrkräften vereinbart.
Neu ist auch eine Qualifizierungsklausel, wonach das Lehrpersonal über eine hinreichende Ausbildung verfügen muss, die vergleichbar ist mit der Lehrerbildung im Rahmen des Schulwesens, bzw. vergleichbar mit den Quereinsteigerprogrammen der Lehrerbildung.
Auch die gesteigerte Förderung der Fort- und Weiterbildung (von 5 auf 6 Prozent der Personalkosten) und die spürbare höhere Übernahme von Verwaltungskosten (4 Euro pro Schülerin und Schüler) werden der Qualität des Unterrichtsangebotes dienen.
Am freiwilligen Unterricht nehmen im Schuljahr 2018/19 insgesamt 177.864 Schülerinnen und Schüler teil. Im evangelischen Unterricht sind es 77.272 Schülerinnen und Schüler, 65.182 partizipieren am Lebenskundeunterricht, 23.894 sind im katholischen Unterricht, 5.295 nehmen am islamischen Unterricht teil. Darüber hinaus gibt es 1.015 Schülerinnen und Schüler im jüdischen Religionsunterricht, 276 unterrichtet die Christengemeinschaft, 183 besuchen den alevitischen Religionsunterricht, 15 den buddhistischen Unterricht.