Hilfen für Kultureinrichtungen und -betriebe

1. Hilfsangebote des Berliner Senats

Perspektive Kultur

Im Anschluss an die Förderprogramme der Soforthilfe IV wendet sich die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit dem Anschlussprogramm „Perspektive Kultur“ (Zielgruppe I) an eine weitgehend übereinstimmende Zielgruppe und vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2022 einmalig eine Anschubförderung für kulturell relevante Berliner Unternehmen und Einrichtungen mit einem kuratierten Programm, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren beziehungsweise sind. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Soforthilfe IV

Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen. Um bei pandemisch bedingter drohender Existenzgefährdung Hilfe auf Landesebene anbieten zu können, wurde das Programm Soforthilfe IV mit einem Förderzeitraum von drei Monaten angesetzt.

Antragsberechtigt waren kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV gewährte Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb des Förderzeitraums. Antragstellende, die für diesen Zeitraum absehbare Zahlungsschwierigkeiten erwarteten, die sie in ihrer Existenz bedrohten, konnten auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung einen Zuschuss beantragen. Die Zuschusshöhe war auf maximal 500.000 Euro begrenzt.

Gefördert wurden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben.

Antragsberechtigt waren private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm, Festivals, Kinos, Unternehmen im Bereich Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen (hierzu zählen ausschließlich Unternehmen, die „kreativ an der Produktion“ von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen beteiligt sind), Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik inklusive Synchronstudios und VFX-Unternehmen, Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken) von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen sowie Hörfunk- und Fernsehveranstalter.

Von April bis Juni 2022 fand die letzte von insgesamt 8 Förderrunden der Soforthilfe IV des Landes Berlin statt, bei der von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zwischen 2020 und 2022 insgesamt mehr als 42 Millionen Euro an insgesamt 214 Zuwendungsempfänger ausgereicht wurden. Derzeit ist keine Fortsetzung der Soforthilfe IV vorgesehen.

Die Pressemitteilungen zur Soforthilfe IV finden Sie hier.

Informationen zu bereits bewilligten Projektförderungen und Ausschreibungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Hinweise zu bereits bewilligten Projektförderungen: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden, ggf. kann die Maßnahme digital durchgeführt werden oder später nachgeholt werden. Dies gilt auch, wenn bisher nur ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt wurde.
Hinweis für laufende Ausschreibungen der Kulturverwaltung: Sie können bis auf Weiteres Ihre Anträge wie üblich online hier einreichen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, ob und wann die Förderentscheidungen getroffen werden.

2. Weitere Angebote und und Informationen

Maßnahmen der Bundesregierung

Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft richten. Dieser Überblick wird kontinuierlich aktualisiert.

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist im Juni 2021 gestartet.
Die Fördermittel werden durch den Bund bereitgestellt. Die Bewilligung der Mittel erfolgt in den Ländern. Im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Federführung.
Der Sonderfonds soll Veranstalter*innen in die Lage versetzen, in der Corona-Pandemie Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Mit dem Modul der Wirtschaftlichkeitshilfe und der integrierten Ausfallabsicherung werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher*innen durch Zuschüsse zu Ticketverkäufen unterstützt.
Für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Teilnehmer*innen steht die Ausfallabsicherung zur Verfügung, die den Veranstalter:innen Ausfallkosten bei Corona-bedingter Absage erstattet.

Hotline
Für weitere Fragen zum Sonderfonds steht die bundesweite Hotline zur Verfügung: 0800 664 84 30
E-Mail: service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

Berliner Sonderfonds-Sprechstunde
Zudem bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa und Kulturprojekte Berlin immer dienstags von 14 – 15 Uhr eine offene Online-Sprechstunde für Berliner Kulturveranstalter*innen an.
Die Sprechstunde findet per Zoom-Videokonferenz statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Freiwillige Absage von Kulturveranstaltungen

Die „freiwillige“ Absage ist für Kulturveranstaltungen im Zeitraum vom 18. November 2021 bis 31. März 2022 möglich:

Es gelten folgende Bedingungen:

  • Der geplante Veranstaltungstermin ist zwischen dem 18.11.2021 und 31.03.2022.
  • Die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 31.03.2022
    - das heißt: die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 31.03.2022 erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden.
  • Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert
    - Registrierungsdatum bis 06.12.2021 (einschließlich): keine weiteren Bedingungen
    - Registrierungsdatum nach dem 06.12.2021 bis 31.03.2022: Ticketverkauf muss in der Regel bis zum 06.12.2021 begonnen haben

Alle Informationen zum Prozess finden Sie in der Übersicht, die hier zum Download bereitsteht.

Weitere Informationen:

  • Kurzarbeitergeld für Selbständige mit bis zu fünf Angestellten:
    Sollten Arbeitsausfälle durch das Coronavirus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich.
    Der Bund hat kurzfristig Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Auch Kultureinrichtungen wird empfohlen, sich dazu an die für sie zuständige Agentur für Arbeit zu wenden.
    Hier finden sich die FAQs des BMAS.
  • Stundung Sozialversicherungsbeiträge / GKV
    Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden (wie Kurzarbeitergeld, Fördermittel, Kredite), ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden. Die Stundung ist „nachrangig“ gegenüber den Hilfspaketen der Bundesregierung, d.h. reichen diese nicht aus, kommt eine vereinfachte Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Betracht.
  • Sofortmaßnahmen für die Kunden der GEMA