Perspektive Kultur
Im Anschluss an die Förderprogramme der Soforthilfe IV wendet sich die Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit dem Anschlussprogramm „Perspektive Kultur“ (Zielgruppe I) an eine weitgehend übereinstimmende Zielgruppe und vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – im Jahr 2022 einmalig eine Anschubförderung für kulturell relevante Berliner Unternehmen und Einrichtungen mit einem kuratierten Programm, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen waren beziehungsweise sind. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Soforthilfe IV
Kulturbetriebe und Medienunternehmen sind von der aktuellen Corona-Pandemie besonders hart betroffen. Um bei pandemisch bedingter drohender Existenzgefährdung Hilfe auf Landesebene anbieten zu können, wurde das Programm Soforthilfe IV mit einem Förderzeitraum von drei Monaten angesetzt.
Antragsberechtigt waren kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV gewährte Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb des Förderzeitraums. Antragstellende, die für diesen Zeitraum absehbare Zahlungsschwierigkeiten erwarteten, die sie in ihrer Existenz bedrohten, konnten auf Grundlage einer einzureichenden Liquiditätsplanung einen Zuschuss beantragen. Die Zuschusshöhe war auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
Gefördert wurden kleine und mittlere Kulturbetriebe und Medienunternehmen, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, auf professioneller Basis arbeiten und landesweite Ausstrahlung haben.
Antragsberechtigt waren private Museen, Theater, Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm, Festivals, Kinos, Unternehmen im Bereich Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen (hierzu zählen ausschließlich Unternehmen, die „kreativ an der Produktion“ von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen beteiligt sind), Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik inklusive Synchronstudios und VFX-Unternehmen, Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken) von programmfüllenden Kino- und Fernsehfilmen sowie Hörfunk- und Fernsehveranstalter.
Von April bis Juni 2022 fand die letzte von insgesamt 8 Förderrunden der Soforthilfe IV des Landes Berlin statt, bei der von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zwischen 2020 und 2022 insgesamt mehr als 42 Millionen Euro an insgesamt 214 Zuwendungsempfänger ausgereicht wurden. Derzeit ist keine Fortsetzung der Soforthilfe IV vorgesehen.
Die Pressemitteilungen zur Soforthilfe IV finden Sie hier.
Informationen zu bereits bewilligten Projektförderungen und Ausschreibungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Hinweise zu bereits bewilligten Projektförderungen: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden, ggf. kann die Maßnahme digital durchgeführt werden oder später nachgeholt werden. Dies gilt auch, wenn bisher nur ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt wurde.
Hinweis für laufende Ausschreibungen der Kulturverwaltung: Sie können bis auf Weiteres Ihre Anträge wie üblich online hier einreichen. Derzeit ist jedoch aufgrund von COVID-19 noch offen, ob und wann die Förderentscheidungen getroffen werden.