Entwicklung der Teilnehmerzahlen am Religions- und Lebenskundeunterricht in Berlin (Anbieter mit Schülerzahlen über 10.000)
- Evangelischer Religionsunterricht
- Katholischer Religionsunterricht
- Humanistischer Lebenskundeunterricht
Bild: © Christian Schwier
Religions- und Lebenskundeunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes sind in Berlin freiwillige Unterrichtsfächer. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, in denen Religion ein ordentliches Unterrichtsfach ist, können in Berlin die Schülerinnen und Schüler (beziehungsweise deren Eltern) selbst entscheiden, ob oder an welchem Religionsunterricht sie teilnehmen möchten. Anbieter des Religionsunterrichts sind die Religionsgemeinschaften. Anbieter des Lebenskundeunterrichts ist der Humanistische Verband.
Grundlage für diesen Sonderstatus bildet die sogenannte Bremer Klausel (Artikel 141 des Grundgesetzes). Danach kommt Artikel 7, Absatz 3 des Grundgesetzes (Religion ist freiwilliges Unterrichtsfach) nicht zur Geltung, sofern am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand. Dies war in Berlin der Fall. Das Schulgesetz vom 26.06.1948 legte fest, dass „Religionsunterricht Angelegenheit der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ sei und es sich somit um ein freiwilliges Unterrichtsangebot handele. An dieser Regelung hält das Land bis heute fest. Mit dem Schuljahr 2006/07 wurde in Berlin zusätzlich ab Jahrgangsstufe 7das Fach „Ethik“ als ordentliches Unterrichtsfach (Pflichtfach) eingeführt. Der Status des freiwilligen Religions- und Weltanschauungsunterrichtes bleibt dadurch unberührt.
Herr
Hartmut Rhein