Stipendien-Sonderprogramm
Um das dynamische und vielfältige Kulturleben Berlins auch während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten, stellte die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Jahr 2020 bis zu 2.000 Sonderstipendien in Höhe von jeweils 9.000 Euro für professionelle und selbstständig tätige Berliner Künstler*innen und Kurator*innen zur Verfügung. Künstler*innen oder Kurator*innen, die aufgrund einer nachgewiesenen Beeinträchtigung auf Hilfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angewiesen sind, konnten darüber hinaus zusätzliche finanzielle Mittel für Assistenz-/Accesskosten beantragen.
Die Stipendien wurden nach erfolgreicher formaler Prüfung der Antragsunterlagen und Erfüllung der Fördervoraussetzungen Ende Oktober im Losverfahren vergeben. Zu- und Absagen wurden schriftlich kommuniziert. Darüber hinaus wurden die ausgelosten Stipendiat*innen namentlich auf dieser Webseite sowie in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht.
Die FAQs auf dieser Webseite werden regelmäßig aktualisiert und beantworten auch aktuelle Fragestellungen.
Stipendiat*innen können sich bei Anfragen zum Stipendienprogramm nach wie vor an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa wenden: Sonderstipendien@Kultur.berlin.de.
Informationen zu bereits bewilligten Projektförderungen und Ausschreibungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Hinweise zu bereits bewilligten Projektförderungen: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden, ggf. kann die Maßnahme digital durchgeführt werden oder später nachgeholt werden. Dies gilt auch, wenn bisher nur ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt wurde.
Weitere Hinweise zu den laufenden Ausschreibungen der Kulturverwaltung finden Sie auf dieser Seite.
Finanzamt: Steuervorauszahlungen absenken
Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen