Hilfen für selbständige Künstler*innen

1. Hilfsangebote des Berliner Senats

Stipendien-Sonderprogramm

Um das dynamische und vielfältige Kulturleben Berlins auch während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten, stellte die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa im Jahr 2020 bis zu 2.000 Sonderstipendien in Höhe von jeweils 9.000 Euro für professionelle und selbstständig tätige Berliner Künstler*innen und Kurator*innen zur Verfügung. Künstler*innen oder Kurator*innen, die aufgrund einer nachgewiesenen Beeinträchtigung auf Hilfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angewiesen sind, konnten darüber hinaus zusätzliche finanzielle Mittel für Assistenz-/Accesskosten beantragen.

Die Stipendien wurden nach erfolgreicher formaler Prüfung der Antragsunterlagen und Erfüllung der Fördervoraussetzungen Ende Oktober im Losverfahren vergeben. Zu- und Absagen wurden schriftlich kommuniziert. Darüber hinaus wurden die ausgelosten Stipendiat*innen namentlich auf dieser Webseite sowie in einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa veröffentlicht.

Die FAQs auf dieser Webseite werden regelmäßig aktualisiert und beantworten auch aktuelle Fragestellungen.

Stipendiat*innen können sich bei Anfragen zum Stipendienprogramm nach wie vor an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa wenden: Sonderstipendien@Kultur.berlin.de.

Informationen zu bereits bewilligten Projektförderungen und Ausschreibungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Hinweise zu bereits bewilligten Projektförderungen: Bei Absage der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt können die angefallenen Kosten als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden, ggf. kann die Maßnahme digital durchgeführt werden oder später nachgeholt werden. Dies gilt auch, wenn bisher nur ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bewilligt wurde.

Weitere Hinweise zu den laufenden Ausschreibungen der Kulturverwaltung finden Sie auf dieser Seite.

Finanzamt: Steuervorauszahlungen absenken

Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote im Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag
- Stundung fälliger Steuerzahlungen
- Erlass von Säumniszuschlägen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

2. Weitere Angebote und und Informationen:

  • Die Bundesregierung unterstützt zusätzlich mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm den Neubeginn des kulturellen Lebens in Deutschland. Für das Programm NEUSTART KULTUR steht rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.
  • Maßnahmen der Bundesregierung (Überbrückungshilfen)
    Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft richten. Dieser Überblick wird kontinuierlich aktualisiert.
  • Aktuelle Hinweise der KSK für selbständige Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen
  • Creative City Berlin Beratungen beim Kulturförderpunkt und der Kreativwirtschaftsberatung jetzt telefonisch oder online. Beratungstermine können online vereinbart werden. Auf dem Portal wird tagesaktuell für die Szene informiert. Die Infoveranstaltungen und Workshops werden in digitale Formate umgeplant.
  • Grundsicherung kann für freischaffend Tätige eine Möglichkeit sein, um sich kurzfristig finanziell abzusichern und Verdienstausfälle zumindest teilweise aufzufangen. (Hier wird es voraussichtlich auch eine Anpassung geben, so dass dies auch schnell und unbürokratisch genutzt werden kann).
    Freiberufliche Künstler/innen können als Selbständige Grundsicherung beim Jobcenter beantragen, wenn sie weniger Arbeit haben als 15 Wochenstunden; in Notfällen als Soforthilfe ohne Vermögensprüfung. Beinhaltet sind Miete, Grundsicherung von 400- 500 €, Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Antrag kann jederzeit formlos telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Der Neuantrag auf Arbeitslosengeld II ist online abrufbar. Derzeit besteht die Möglichkeit, den bereits ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den Hausbriefkasten des Jobcenters einzuwerfen.
    Neu ist die Hotline „Erstinformation für Neukunden der Jobcenter“ (u.a. für Solo-Selbstständige, deren Geschäftstätigkeit zum Erliegen gekommen ist) für Grundfragen zur Grundsicherung: Tel. 0800 4 5555 23.
  • Kurzarbeitergeld für Selbständige mit Angestellten:
    Sollten Arbeitsausfälle durch das Coronavirus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. Durch das Kurzarbeitergeld besteht die Möglichkeit, einen Teil der Personalkosten zzgl. der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers zu refinanzieren.
  • Informationen für Musikschaffende und Veranstalter*innen der IG Jazz Berlin:
  • Sofortmaßnahmen für die Kunden der GEMA
  • Informationen für Solo-Selbstständige von ver.di