Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Kind setzt ein Teil in ein Holzpuzzle ein

Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.

Die Hilfegewährung erfolgt je nach Art der Behinderung nach zwei unterschiedlichen Leistungsgesetzen.

Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung wird die Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII geleistet:

  • Hilfen in ambulanter Form, zumeist therapeutische Leistungen
  • Hilfen in teilstationärer Form in Tageseinrichtungen oder in geeigneten Pflegefamilien
  • Stationäre Hilfen in Einrichtungen über Tag und Nacht oder bei Pflegepersonen

Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung (dazu gehören in erster Linie Hör- und Sehbehinderungen) wird die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX, Teil 2 gewährt.

Folgende Leistungen können erbracht werden:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Beantragung

Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit (drohender) Behinderung beantragen Sie beim zuständigen Jugendamt Ihres Bezirkes.

Das Jugendamt klärt mit den Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung oder der Bedarfsermittlung, welche Hilfe im Einzelfall erforderlich und bedarfsgerecht ist. Im Beratungsgespräch erfahren Sie, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.

Für Kinder, Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen wurde in allen Berliner Jugendämtern ein „Teilhabefachdienst Jugend“ eingerichtet.

Fragebögen, die Kinder und Jugendliche in Vorbereitung auf das Gespräch ausfüllen können

  • Elternschreiben zur Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe

    PDF-Dokument (332.6 kB)

  • Fragebogen Kinder 0-6

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe

    PDF-Dokument (568.0 kB)

  • Fragebogen Kinder 7-13

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe

    PDF-Dokument (746.4 kB)

  • Fragebogen Kinder 14-18

    Bedarfsermittlung Eingliederungshilfe

    PDF-Dokument (591.6 kB)

Teilhabefachdienst Jugend in den Bezirken

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe. Hier finden Sie die entsprechenden Beratungsangebote.

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Fachinformation

Auf dieser Seite finden freie Träger Fachinformationen zur Eingliederungshilfe sowie Beschlüsse der Vertragskommission Eingliederungsförderung (VK EGF). Weitere Informationen

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Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe

Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe (BRV EGH) gemäß § 131 SGB IX für Leistungsangebote im Bereich der Eingliederungshilfe Weitere Informationen

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Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug)

Der Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und Jugendhilfe (BRVJug) regelt die Erbringung der in § 78a SGB VIII geregelten Leistungen in Verbindung mit § 77 SGB VIII. Die weitere Ausgestaltung des Rahmenvertrages obliegt der Vertragskommission Jugend. Weitere Informationen