Auf der Grundlage des § 131 SGB IX haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und private Anbieter mit dem Land Berlin den Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe (BRV EGH) vereinbart. Dieser Vertrag ist für alle Anbieter von Leistungen, die Vereinbarungen nach §§ 123 ff. SGB IX geschlossen haben oder begehren, und den Träger der Eingliederungshilfe (Senatsverwaltungen und Bezirksämter) verbindlich.
Der Vertrag bestimmt die Rahmenbedingungen für den Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 123 ff. SGB IX und legt allgemeine und spezifische Anforderungen der Leistungsangebote fest. Daüber hinaus werden auch Grundsätze der Qualitätssicherung geregelt.
Derzeit gilt der Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe in der Fassung vom 5. Juni 2019
- Anlage 0: Übersicht Themen und Arbeitsgruppen
- Anlage 1: Allgemeine Verfahrensregelung (wird noch erarbeitet)
- Anlage 2: Dokumentations- und Verfahrensstandards (werden noch erarbeitet)
- Anlage 3: Leistungsbeschreibung für den Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen und den Arbeitsbereich bei Anderen Leistungsanbietern
- Anlage 4: Assistenz
- Anlage 4 Teil 1: Assistenzleistungen
- Anlage 4 Teil 2: Qualität
- Anlage 5: Persönliche Assistenz
- Anlage 6: Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
- Anlage 6 Teil 1: Leistungsbeschreibung Beschäftigungs- und Förderbereich
- Anlage 6 Teil 2: Leistungsbeschreibung für therapeutisch betreute Tagesstätten und Beschäftigungstagesstätten gemäß § 81 SGB IX
- Anlage 6 Teil 3: Leistungsbeschreibung für therapeutisch betreute Tagesstätten und Beschäftigungstagesstätten für seelisch behinderte Menschen mit HIV, Aids und/oder anderen chronischen, somatischen Erkrankungen (wird noch erarbeitet)
Anlage 7: Abrechnungs- und Liquiditätssicherung (wird noch erarbeitet) - Anlage 8: Flächenzuordnung
- Anlage 9: Leistungen zur Mobilität (wird noch erarbeitet)