Im Masterplan zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm (GPR) hat der Berliner Senat 2009 die Zielgruppe der Allein Erziehenden als Handlungsfeld thematisiert. Die Fachtagung „Allein erziehend-doppelt gefordert“, die im Juni 2010 stattfand, wurde zum Anlass genommen, die strukturellen Hürden und unterschiedlichen Handlungsfelder aus interdisziplinärer Sicht zu diskutieren und praxisorientierte Lösungsansätze für die Berliner Ebene zu entwickeln. Im Ergebnis auch der weiterführenden Gespräche auf Fachebene wurden vier Handlungsfelder identifiziert:
- Einrichtung von Anlaufstellen für Familien – Alles aus einer Hand – unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Alleinerziehenden
- Verbesserung des Informationsangebotes für Alleinerziehende insbesondere im Rahmen eines Internetportals
- Verbesserungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Sicherung eines besonderen Kinderbetreuungsbedarfs
2011 wurde dem Abgeordnetenhaus von Berlin der vom Beirat für Familienfragen erarbeitet Familienbericht „Zusammenleben in Berlin“ vorgelegt. Der Bericht ist u.a. im Rahmen eines breiten öffentlichen Diskussionsprozesses entstanden und geht von einem umfassenden Familienbegriff aus. Familie ist hier „jede Gemeinschaft unterschiedlicher Generationen, in denen Menschen füreinander Sorge tragen“. Pflegeverantwortlichkeiten und die bunte Vielfalt der unterschiedlichen Familienformen sind hier einbezogen: Ehepaare, Lebenspartnerschaften, allein Erziehende, Stief-, Patchwork- und Regenbogenfamilien.
Der Familienbericht enthält Empfehlungen, die mit den Ergebnissen der oben genannten Fachtagung korrespondieren und in der zukünftigen Planung auf Landesebene enthalten sind.
Es gibt schon heute für Familien und allein Erziehende in Berlin ein vielfältiges Angebot an Information, Beratung und Unterstützung. Für die Zukunft gilt es, auch im Rahmen von gesellschaftlicher und ökonomischer Standortsicherung, die Angebote insgesamt besser zu vernetzen, der Armut von Kindern und Familien wirksam entgegen zu treten, Kinderbetreuungsangebote den immer flexibler werdenden Arbeitszeiten anzupassen und bei Aus-, Fort – und Weiterbildung, auch in Teilzeit, und Erwerbsarbeit gute Vereinbarkeitsregelungen für Familie und Beruf sicherzustellen.