1991 trat das Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG) in Kraft. Der Frauenanteil ist seitdem auch in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen; in Spitzenpositionen allerdings sind Frauen immer noch die Ausnahme.
Landesgleichstellungsgesetz
Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps
-
Ausführungsvorschriften zum Landesgleichstellungsgesetz
-
Faltblatt zum LGG
-
LGG für Beteiligungsunternehmen
Hinweise zur Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
Postanschrift:
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung
Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung
- Tel.: (030) 9028-2102
- Fax: (030) 9028-2066
- E-Mail E-Mail an das Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung