Wer fördert, kann auch fordern. Frei nach diesem Motto erwartet das Land Berlin von den Institutionen oder Projekten, die es freiwillig finanziell fördert, dass diese Frauenförderung betreiben.
Leistungsgewährungsverordnung
Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps
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Leistungsgewährungsverordnung
GVBl. 2011, S. 710, © Verlag und Vertrieb: Wolters Kluwer Deutschland GmbH
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Faltblatt-Informationen zur Leistungsgewährungsverordnung
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Hinweise zur Leistungsgewährungsverordnung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
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