Mit der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes im Jahr 2010 baut Berlin diesen vorbildhaften Beitrag im Bereich der Frauenförderung aus, indem zukünftig durch niedrigere Grenzwerte mehr Auftragsvergaben erfasst werden, die Vergabe von Bauleistungen nun ebenfalls mit der Einhaltung von Frauenfördervorgaben verknüpft wird und zukünftig die Kontrolle der Beachtung von Frauenfördervorgaben verstärkt wird. Im Interesse einer wirtschaftsfreundlichen Regelung bleiben kleine Unternehmen (unter 10 Beschäftigte) aber nach wie vor ausgespart und es werden erst Aufträge ab einer bestimmten Größenordnung erfasst (Liefer- und Dienstleistungen ab 25.000 Euro und Bauleistungen ab 200.000 Euro Auftragswert).
Das novellierte Landesgleichstellungsgesetz enthält zudem eine Dokumentationspflicht der Vergabestellen und eine Berichtspflicht des Senats zu den Maßnahmen zur Frauenförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese regelmäßige Datenerhebung schafft Transparenz und trägt dazu bei, die Auftragsvergabe als wirksames Instrument für das Ziel Frauenförderung zu steuern.
Die Frauenförderverordnung wurde entsprechend novelliert und ist am 29. Juli 2011 in Kraft getreten. Die Frauenförderverordnung ist nunmehr zu beachten
- bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen des Landes Berlin
- wenn das Auftragsvolumen über 25.000 Euro liegt (bzw. 200.000 bei Bauleistungen),
- wenn der Auftragsgegenstand Liefer- und Dienst- oder Bauleistungen sind,
- bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten.
Gestaffelt nach Unternehmensgröße müssen die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sich bereits zum Zeitpunkt der Abgabe ihres Angebots zur Durch- oder Fortführung einer bestimmten Art und Anzahl von in dem Katalog des § 2 FFV aufgelisteten frauenfördernden Maßnahmen verpflichten. Die novellierte FFV enthält weitere Maßnahmen, die den Unternehmen mehr Möglichkeiten der Frauenförderung bieten sowie eine größere Staffelung sowie erleichterte Nachweismöglichkeiten. Neu ist ebenfalls die Stichprobenkontrolle, ob die Frauenfördermaßnahmen von den Unternehmen umgesetzt werden.