Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt. Sie ist eine häufige Erscheinungsform der Diskriminierung von Frauen. Sie umfasst unterschiedliche Formen wie Anstarren und anzügliche Bemerkungen, aber auch Belästigungen am Telefon oder über den PC bis hin zu sexualisierten körperlichen Übergriffen.
Eine sexuelle Belästigung ist eine vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasste Benachteiligung wegen des Geschlechts, für deren Verhinderung der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin gemäß § 12 AGG zu sorgen hat.
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) stellt in § 12 für den Bereich des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin fest, dass es sich bei sexuellen Belästigungen um Diskriminierungen und damit Dienstpflichtverletzungen handelt.
Je nach Form, Kontext und Ausmaß können sexuelle Belästigungen darüber hinaus auch strafbare Handlungen sein,z.B. Beleidigungen, sexuelle Nötigungen, Nachstellungen.
Das AGG trifft Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Es gibt eine Beschreibung der sexuellen Belästigung und definiert:
„Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (…), wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“
Das AGG löst das Beschäftigtenschutzgesetz ab, das von 1994 bis 2006 galt. Im Vergleich zum Beschäftigtenschutzgesetz wurde die Definition der sexueller Belästigung in Umsetzung europäischer Vorgaben der Richtlinie 2002/74 neu gefasst und die Schadensersatzansprüche betroffener Menschen wirksamer ausgestaltet. Zu den Erfahrungen mit der Umsetzung des Beschäftigtenschutzgesetzes hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Untersuchung “Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis” veröffentlicht.