Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zwei Prüfverfahren entwickelt, mit denen Unternehmen Benachteiligungen in ihrer Entgeltpraxis identifizieren können.
Den Entgeltgleichheits-Check (eg-check) können Unternehmen einsetzen, um ihre Entgeltstrukturen systematisch zu überprüfen. Der Gleichbehandlungs-Check (gb-check) ist breiter angelegt und überprüft den Stand der Gleichstellung im Unternehmen. Die dabei entdeckten Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern können auch Benachteiligungen bei der Bezahlung zur Folge haben. Sie sind ein kleines Unternehmen und suchen ein weniger aufwändiges Verfahren? Für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) den Gleichstellungscheck für KMU entwickelt.Sie möchten sichergehen, dass die üblicherweise mit Frauen besetzten Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen nicht diskriminierend bewertet sind? Schließlich kommt es immer noch vor, dass weiblich dominierte Tätigkeiten bei gleichen Qualifikationsanforderungen schlechter bezahlt werden als männlich dominierte Tätigkeiten. Liegt dieser Praxis keine objektive Arbeitsbewertung zugrunde, kann eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts nicht ausgeschlossen werden.
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass es keine Benachteiligung von Frauen geben kann, wenn nach Tarif gezahlt wird. Die Überprüfung der Tarifverträge der Länder kam zu einem anderen Ergebnis und legt nahe, dass auch Unternehmen mit oder in Anlehnung an tarifliche Entgeltsysteme auf mögliche Entgeltdiskriminierung überprüfen sollten. Mit der EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Instrument für die Überprüfung einer diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung zur Verfügung.