In Berlin gibt es ein engmaschiges Netz von Hilfeangeboten wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Zufluchtswohnungen. Auch Polizei und Justiz sind für das Thema sensibilisiert. Betroffene häuslicher Gewalt, aber auch Familienangehörige oder Kolleginnen und Kollegen können sich unter der Rufnummer 030-611 03 00 bei der BIG-Hotline täglich in der Zeit von 8 – 23 Uhr telefonische Hilfe, Beratung und Unterstützung holen. Die HOTLINE vermittelt den betroffenen Frauen und Kindern auch freie Plätze in den Frauenhäusern. Auch für Kinder, die in der Regel Zeugen und damit Opfer der Gewalt sind, gibt es beim Kindernotdienst eine eigene Notrufnummer: 61 00 61.
Daneben bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter der kostenfreien Rufnummer 08000116016 rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.
Der in Kooperation mit BIG erstellte “Berliner Wegweiser für von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen” gibt einen Überblick über die Beratungsangebote.
Über die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser kann tagesaktuell die Aufnahmekapazität der Frauenhäuser und Schutzwohnungen bundesweit öffentlich eingesehen werden, wobei die Webseite noch keinen vollständigen Überblick über alle Frauenhäuser und Schutzwohnungen bundesweit bietet. Sie bietet zudem die Möglichkeit, gezielt nach Kriterien wie Barrierefreiheit oder auch der Anzahl der Kinder zu suchen. Die Seite ist in Englischer und Leichter Sprache übersetzt, weitere Sprachen folgen. Unter der Rubrik Öffentlichkeitsmaterial sind ein Erklärvideo zur Handhabung der Seite und Druckvorlagen zum Aushängen der Informationen über das Angebot eingestellt. Die von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser – ZIF erstellte Webseite bietet auch einen Notausstieg
an.
Das Berliner Modell zur Eltern-Kind-Beratung nach häuslicher Gewalt im gerichtlichen Umgangsverfahren (SkF e.V. Berlin) arbeitet in Kooperation mit dem Familiengericht Kreuzberg, bietet ein Anti-Gewalt-Programm und zielt auf das Erarbeiten einer Umgangsvereinbarung, die dem Kindeswohl dient.