Weibliche Genitalverstümmelung

Eine geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzung

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit etwa 200 Millionen Frauen unter den lebenslangen Folgen der Genitalverstümmelung. Und jährlich drohen drei Millionen Mädchen hinzuzukommen.

Fakten

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen und gilt seit 1995 auch international als Menschenrechtsverletzung. In vielen Gesellschaften sind Frauen und Mädchen dieser Form von Gewalt aufgrund traditioneller Praktiken ausgesetzt. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) umfasst die weibliche Genitalverstümmelung, international als Female Genital Mutilation (FGM) bezeichnet, die teilweise oder vollständige Entfernung oder Verletzung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-therapeutischen Gründen.
Die grausame und schmerzvolle Prozedur hat keinerlei gesundheitlichen Nutzen für die Mädchen und Frauen. Sie ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte der Frau und eine schwere physische und psychische Körperverletzung mit weitreichenden lebenslangen Folgen. Häufig führt sie zum Tod.

Im Juni 2013 beschloss der Bundestag mit der Neueinfügung des §226a Strafgesetzbuch (StGB) die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes, der die Verstümmelung der weiblichen Genitalien unter Freiheitsstrafe stellt. Obwohl auch bereits nach der bisherigen Rechtlage die Genitalverstümmelung als (meist gefährliche) Körperverletzung strafrechtlich verfolgt werden konnte, trägt die 2013 beschlossene Neuregelung zur rechtlichen Klarstellung bei und setzt ein unmissverständliches politisches und gesellschaftliches Signal: FGM wird nicht toleriert und Täterinnen und Täter werden bestraft.

Klassifikation und Durchführung

Bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien in unterschiedlichem Ausmaß entfernt. Neben der Amputation der Klitoris (Klitoridektomie) werden häufig die inneren Schamlippen ganz oder teilweise abgetrennt (Exzision). Bei der grausamsten Form, der Infibulationoder, werden zusätzlich auch die äußeren Schamlippen entfernt und die Vagina bis auf eine winzige Öffnung zugenäht. Zum Geschlechtsverkehr und zur Entbindung ist es notwendig, die Vagina zu öffnen. Diese extremste Form der Verstümmelung richtet unmittelbar und langfristig den größten gesundheitlichen Schaden bei Mädchen und Frauen an.

Traditionellerweise wird der Eingriff von Beschneiderinnen mit Messern, Rasierklingen, Glasscherben oder anderen scharfen Gegenständen ohne Narkose und unter unhygienischen Bedingungen durchgeführt. Das Alter, in dem die Mädchen verstümmelt werden, ist sehr unterschiedlich und liegt üblicherweise zwischen 4 und 10 Jahren.

Ausmaß und Verbreitung

Die WHO geht weltweit von bis zu 200 Millionen von FGM betroffenen Frauen aus und bis zu 3 Millionen Mädchen sind jährlich von Verstümmelung bedroht. Traditionellerweise kommt Genitalverstümmelung in 28 Ländern Afrikas vor, vereinzelt auch im Süden der Arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens. Die Zahl der in Deutschland lebenden betroffenen Frauen wird nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen auf mehr als 47.000 geschätzt. Über 5.000 Mädchen sind dem Risiko ausgesetzt, hierzulande oder in den Ferien im Heimatland der Eltern diese Form von Gewalt zu erfahren.

Gründe der Verstümmelung

Nicht bekannt ist, wann und wo diese grausame Tradition begann. Auch wenn zur Rechtfertigung oft auf kulturelle Bräuche oder religiöse Traditionen verwiesen wird, muss deutlich festgestellt werden, dass keine Religion die Beschneidung von Mädchen fordert. Eltern fühlen sich der Tradition verpflichtet und glauben, unbeschnittene Mädchen werden von der Gemeinschaft und einem zukünftigen Ehemann nicht akzeptiert. Vor diesem Hintergrund werden als Gründe oft auch die Wahrung der Jungfräulichkeit vor der Ehe und die Verhinderung von Promiskuität vorgebracht, was ebenso wenig zutreffend ist wie die Vorstellung, dass diese Praktik die Fruchtbarkeit erhöhen würde.

Aufklärung und Hilfe für Betroffene in Berlin

Der Schwerpunkt bei der Bekämpfung der Genitalverstümmelung liegt in einer umfassenden Aufklärungs- und Informationsarbeit sowie in der Hilfe und Unterstützung betroffener Frauen.

In Berlin gibt es hierzu folgende Anlaufstellen:

Schwerpunktmäßig in gesundheitlichen Fragen sind auch die Berliner Gesundheitsämter ansprechbar. Daneben bieten die Berliner Jugendämter spezielle Hilfe und Beratung für potentiell gefährdete Mädchen und deren Mütter an, insbesondere im Fall einer drohenden Genitalverstümmelung im Ausland.

Allgemeine Informations- und Aufklärungsarbeit leisten auch die senatsgeförderten Beratungs- und Hilfeprojekte für ausländische Frauen, die Betroffene bei Bedarf an einschlägige Fachberatungsstellen vermitteln.

Desert Flower Center

Gemeinsam mit dem Krankenhaus Waldfriede eröffnete die Desert Flower Foundation am 11.9.2013 das weltweit erste Desert Flower Center. Hier finden von Genitalverstümmelung betroffene Frauen neben der Möglichkeit rekonstruktiver Operationen nach FGM-Verstümmelungen auch medizinische und psychosoziale Hilfe und Betreuung.

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps