Die Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ist ein komplexer Prozess. Er betrifft viele Bereiche und Akteure, den familiären als auch den Einrichtungsbereich. Beispiele für eine zielgruppenspezifische Prävention auf Berliner Ebene sind das Berliner Wohnteilhabegesetz Wohnteilhabegesetz und die Informationsbroschüre “Was tun bei sexueller Gewalt?” in Leichter Sprache, um alle Mädchen und Frauen, auch lernbehinderten Mädchen und Frauen, über sexuelle Gewalt und Hilfemöglichkeiten zu informieren.
Das Wohnteilhabegesetz verpflichtet die Leistungserbringenden von Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften für Behinderte zum Schutz vor sexueller Gewalt. Dazu hat jede Einrichtung ein wirksames Konzept zur Gewaltprävention und die Umsetzung sicher zu stellen. Eine weitere gewaltpräventive Maßnahme stellt die Pflege und Betreuung durch Pflegekräfte des eigenen Geschlechts dar.
Zur Prävention gehören aber auch Fortbildungen der Akteurinnen und Akteure in diesen Bereichen, Selbstbehauptungsangebote für Mädchen und Frauen mit Behinderungen an Schulen und in bzw. auch außerhalb der Einrichtungen/Werkstätten sowie erleichterte Zugänge in Einrichtungen/Werkstätten zu barrierefreien Schutz- und Hilfeangeboten, wozu auch Frauenbeauftragte in Einrichtungen beitragen können.