Die Maßnahmenpläne stellen die Konkretisierung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR) dar, das in den Haupt- und Bezirksverwaltungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern geplant und realisiert wird.
In Konsultationsgesprächen zwischen den jeweiligen Senatsressorts und Bezirksämtern mit der Geschäftsstelle Gleichstellung wurden die konkreten Maßnahmen auf der Basis der jeweiligen fachlichen und bezirklichen Erfordernisse vereinbart. In die Umsetzung der Maßnahmenpläne werden bestehende Fachgremien einbezogen und bei Bedarf Facharbeitsgruppen gebildet oder externe Genderexpertise zur Verfügung gestellt.
Die Projekte und Maßnahmen sind in den fünf prioritären Handlungsfeldern des Landes Berlin verortet:
- Bildung – vorschulische und schulische Bildung und Erziehung, berufliche Bildung und Weiterbildung, Hochschule
- Existenzsichernde Beschäftigung – Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik, Gleichstellung von Frauen im Dienst/Landesgleichstellungsgesetz sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Demografischer Wandel – lebenswerte Stadt, soziale Stadt
- Soziale Gerechtigkeit – Alleinerziehende, ältere Frauen, Frauen mit Behinderung, Gewalt gegen Frauen, Gesundheit, Wohnen
- Integration – gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Erwerbsleben, Recht auf Selbstbestimmung
Neben den Aktivitäten in den genannten prioritären Handlungsfeldern werden im Zuge der Umsetzung des Gender Mainstreaming auch Maßnahmen in anderen Fachbereichen umgesetzt. Die Weiterentwicklung der Instrumente des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting als Grundlage jeden Verwaltungshandelns sind Bestandteil der Maßnahmenpläne.
Die Maßnahmenpläne der Senats- und Bezirksverwaltungen für die 18. Legislaturperiode finden Sie auf den Seiten 27 bis 92 des GPR III.
Weitere und detailliertere Informationen zu den Maßnahmen aus dem GPR I und II finden Sie unter Berichterstattung.