Das Leitbild „Gleichstellung im Land Berlin“ war eine zentrale Neuerung des zweiten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms. Mit dem Beschluss des GPR II des Berliner Senats ist es am 15.04.2014 in Kraft getreten und ist auch für das GPR III weiterhin aktuell.
Das Leitbild dient allen Senats- und Bezirksverwaltungen und ihren nachgeordneten Einrichtungen als Orientierungsrahmen für die gleichstellungspolitische Ausgestaltung ihrer fachlichen Aufgaben und stellt somit eine Orientierungshilfe für gleichstellungsbasierte Entscheidungen dar. Ziel des Leitbildes ist es, eine Diskussion gleichstellungspolitischer Erfordernisse in den Verwaltungen und in der Öffentlichkeit anzuregen.