Gender Mainstreaming in der Berliner Politik und Verwaltung
Die Verpflichtung, Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung umzusetzen, beruht auf verbindlichen Beschlüssen, die seit 2002 vom Berliner Senat und Abgeordnetenhaus – und auf Bezirksebene ergänzend vom Rat der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (RdB) – gefasst wurden. Sie sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden. Gender Mainstreaming ist als ein komplexer und langjähriger Organisationsentwicklungsprozess zu betrachten. Ziel ist es, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit für Frauen/Mädchen und Männer/Jungen auch durch eine modernisierte Verwaltung herzustellen.
Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Berliner Verwaltung wurde im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2003 zunächst mit einer dreijährigen Pilot- und Einführungsphase gestartet. Seitdem ist Gender Mainstreaming integrierter Bestandteil aller Verwaltungsbereiche, das im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden soll. Die Geschäftsstelle Gleichstellung unterstützt die Verwaltungen bei dieser Umsetzung.
An dem landesweiten Kooperationsprozess mit seinen gut funktionierenden Strukturen und der damit einhergehenden Kommunikation sind viele Akteurinnen und Akteuren aus Senats- und Bezirksverwaltungen, den verschiedenen Arbeitsgruppen, die Genderbeauftragten und externe Beratungsunternehmen beteiligt. Dabei kommt den dezentralen Genderbeauftragten der Senats- und Bezirksverwaltungen bei den ressortinternen Gender-Mainstreaming-Prozessen besondere Verantwortlichkeit zu. Ihre Hauptaufgabe ist die Informations- und Koordinationskorrespondenz bezüglich der hausinternen Prozesse.