Berliner ChancengleichheitsProgramm

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In der Vielfalt erfolgreich

Das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (Berliner ChancengleichheitsProgramm – BCP) wurde 2001 vom Berliner Senat eingerichtet. Es hat sich zu einem wichtigen Instrument der Hochschulgleichstellungspolitik entwickelt.

Das Berliner ChancengleichheitsProgramm 2021 – 2026

Das Berliner ChancengleichheitsProgramm verbindet in besonderer Weise die Förderung der beruflichen Qualifizierung der Wissenschaftlerin oder Künstlerin und die Verstetigung ihrer wissenschaftlichen Laufbahn mit Maßnahmen zum Abbau struktureller Barrieren für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen. Es zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen sowie in Führungspositionen und auf die Verankerung von Gender-Aspekten in Forschung und Lehre.

Fördermittel

Jährlich stehen Fördermittel von bis zu 3,8 Millionen Euro zur Verfügung:
  • 1.023.000 Euro Landesmittel der für Frauen zuständigen Senatsverwaltung
  • 1.900.000 Euro Landesmittel der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung
  • 875.000 Euro Eigenmittel der Hochschulen

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Berlin, die beiden Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft sowie die Charité – Universitätsmedizin Berlin. Eine Antragstellung durch Einzelpersonen ist nicht möglich.

Förderschwerpunkte

  • Vorgezogene Nachfolgeberufungen von Frauen auf W2-/W3-Stellen bei deutlicher Unterrepräsentanz von Professorinnen im jeweiligen Fach (bis max. 35 %) und auf der Warteliste des Professorinnenprogramms
  • Gegenfinanzierung von vorgezogenen Nachfolgeberufungen im Professorinnenprogramm
  • Berufungen auf befristete W2-Professuren in den Förderbereichen
    - Geschlechterforschung, insbesondere mit intersektionaler Perspektive
    - Fächer mit einer deutlichen Unterrepräsentanz von Professorinnen (bis maximal 25 %)
  • Förderung hochschulübergreifender innovativer Projekte, an denen mindestens zwei Hochschulen vorzugsweise unterschiedlichen Typs des Landes Berlin beteiligt sind, mit dem vorrangigen Ziel der Erhöhung des Frauenanteils an Professuren
  • Hochschulspezifische Maßnahmen zur wissenschaftlichen Qualifizierung und zur Stabilisierung der wissenschaftlichen Karriere von Frauen in der Postdoktorandinnenphase, zur Qualifizierung und Professionalisierung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen für eine Professur oder Leitungsposition in Forschung und Lehre, zur Herstellung von geschlechtergerechten Strukturen und Kulturen sowie zur Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre

Förderentscheidungen und Geschäftsführung

Im Auftrag der für Frauen und für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung werden die Fördermittel durch eine Auswahlkommission vergeben. Die Geschäftsführung für die Umsetzung des Berliner ChancengleichheitsProgramms obliegt der Humboldt-Universität zu Berlin.

Geschäftsstelle des BCP
Stefanie Nordmann

Telefon:

(030) 2093-12840

Fax: (030) 2093-12841
E-Mail
Homepage

Informationen zu sonstigen Fördermöglichkeiten

  • Promotionsförderung im Land Berlin nach dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses – Elsa-Neumann-Stipendium – NaFöG und NaFöVO
  • Servicestelle für ELektronische ForschungsförderInformationen – ELFI
    (gebührenpflichtige Nutzung)

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps