Der Anteil von Frauen in technischen Berufen ist nach wie vor gering. Um hier gegenzusteuern, ist im Berliner Landesgleichstellungsgesetz eine Reservierungsquote für den Ausbildungsbereich festgeschrieben (§ 7 Abs. 2 LGG). Ausbildungsplätze in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, müssen mindestens zur Hälfte an Frauen vergeben werden. Diese Regelung gilt für die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des Landes Berlins. Auch die Berliner Landes- und Beteiligungsunternehmen sind an diese Vorgabe gebunden.
Zu den Ausbildungsberufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, gehören regelmäßig solche im technisch-gewerblichen Bereich bzw. in den MINT-Ausbildungsberufen (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Um die Reservierungsquote insbesondere in den Landes- und Beteiligungsunternehmen umzusetzen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Von besonderer Bedeutung ist die gemeinsame Absichtserklärung, mit der sich ausbildende Unternehmen und Betriebe zur Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils verpflichten.