Reservierungsquote

Frau schweißt mit Schutzbrille

Der Anteil von Frauen in technischen Berufen ist nach wie vor gering. Um hier gegenzusteuern, ist im Berliner Landesgleichstellungsgesetz eine Reservierungsquote für den Ausbildungsbereich festgeschrieben (§ 7 Abs. 2 LGG). Ausbildungsplätze in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, müssen mindestens zur Hälfte an Frauen vergeben werden. Diese Regelung gilt für die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen des Landes Berlins. Auch die Berliner Landes- und Beteiligungsunternehmen sind an diese Vorgabe gebunden.

Zu den Ausbildungsberufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, gehören regelmäßig solche im technisch-gewerblichen Bereich bzw. in den MINT-Ausbildungsberufen (MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Um die Reservierungsquote insbesondere in den Landes- und Beteiligungsunternehmen umzusetzen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Von besonderer Bedeutung ist die gemeinsame Absichtserklärung, mit der sich ausbildende Unternehmen und Betriebe zur Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils verpflichten.

Absichtserklärung zur Umsetzung der Reservierungsquote

Präambel

Der Anteil an Frauen, die technische Berufe ausüben oder sich darin ausbilden lassen, ist noch immer zu gering. In den MINT-Ausbildungsberufen waren im Jahr 2022 insgesamt in Berlin nur 12,3 % der Auszubildenden weiblich
(Gleichstellungsatlas des BMFSFJ).

Das Land Berlin einschließlich seiner Landes- und Beteiligungsunternehmen bekennt sich zu den Zielen der Gleichstellung und Frauenförderung sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem sind gut ausgebildete weibliche Fachkräfte in ihrer Vielfalt für die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund setzen sich die unterzeichnenden Berliner Landes- und Beteiligungsunternehmen das Ziel, für die nahe und langfristige Zukunft mehr Frauen für technische Ausbildungen und Berufe zu gewinnen. Diese Erklärung soll der Verbindlichkeit und Transparenz für ein gemeinsames und einheitliches Vorgehen dienen.
Um mehr Frauen in technische Berufe zu bringen, muss vor allem den in der Gesellschaft vorherrschenden Bildern und Vorstellungen von typischen „Männer- oder Frauenberufen“ entgegengewirkt werden. Frauen sind gezielt über die Möglichkeiten technische Berufe zu erlernen, zu informieren und in ihrer Berufswahl zu bestärken. Grundvoraussetzung bei den Unternehmen ist ein offenes und diskriminierungsfreies Arbeitsklima, in dem sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie Geschlechterstereotypen eine klare Absage erteilt wird, in dem Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelebt wird und in dem Frauen eine angemessene Förderung erhalten, die eine berufliche Entwicklung ermöglicht.

Gemeinsame Erklärung

Die unterzeichnenden Unternehmen und Betriebe
  • erarbeiten jeweils für das eigene Unternehmen Richtlinien, Leitlinien oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sofern ein solches Dokument noch nicht existiert, und setzen sich in jedem Einzelfall für die wirksame und ausnahmslose Umsetzung der darin geregelten Vorgaben ein,
  • tragen bei der Personalgewinnung und Werbung des eigenen Unternehmens oder Betriebs dafür Sorge, dass diese in Zukunft frei von diskriminierenden und sexistischen Inhalten gestaltet werden und dabei keine geschlechterstereotypen Aussagen transportiert oder befördert werden, insbesondere hinsichtlich der Berufsausübung,
  • beteiligen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an Maßnahmen der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung wie z.B. Information und Gewinnung von Mädchen und Frauen für technischen Ausbildungsberufe oder an einem gemeinsamen Internetangebot,
  • beteiligen sich im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten an den bestehenden (z.B. Girls’Day, EnterTechnik, Patenprogramme für Schülerinnen) und neu zu entwickelnden Angeboten und Programmen zur Information und Gewinnung von Mädchen und Schülerinnen,
  • geben in den „Finanz- und fachpolitische Vorgaben für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin (Zielbildern)“ nach ihren jeweiligen Möglichkeiten Ziele für den zu erreichenden Anteil von Frauen in technischen Ausbildungsberufen an,
  • prüfen in regelmäßigen Abständen, zumindest jedoch alle zwei Jahre, die Wirkung und den Erfolg der jeweils getroffenen Maßnahmen und treffen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen, um die Wirkung zu verbessern und die gesteckten Ziele zu erreichen, wie beispielsweise die Durchführung von Schulungen oder Fortbildungen ihrer Beschäftigten,
  • nehmen einmal pro Jahr an einem Austausch mit der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung zur Bewertung und Evaluation der getroffenen Maßnahmen und Erfolge sowie zur Entwicklung von Best-Practice Strategien zur Steigerung des Frauenanteils in technischen Ausbildungsberufen teil,
  • teilen einmal im Jahr den Frauenanteil in ihren technisch-gewerblichen Ausbildungsberufen der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung mit.

Ergänzende individuelle Erklärung(en)

In diesem Teil der Absichtserklärung verankern die unterzeichnenden Unternehmen individuelle Maßnahmen, die sie in ihrem Unternehmen zusätzlich umsetzen möchten.

Download der Absichtserklärung

  • Absichtserklärung zur Umsetzung der Reservierungsquote

    PDF-Dokument (458.8 kB) - Stand: 09/2023
    Bild: LIFE e. V./ SenFrauen

Kontakt

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Wir schicken Ihnen dann die Absichtserklärung als Word-Dokument zu, sodass Sie das Logo Ihres Unternehmens einfügen und ggf. individuelle Erklärungen ergänzen können. Dazu beraten wir Sie gerne!