Bewährte gesetzliche Vorgaben: Quotenregelungen, insbesondere: Mehr Frauen in die Aufsichtsräte
Das Landesgleichstellungsgesetz enthält seit seinem Bestehen 1991 eine Quote als positives Förderinstrument. Diese Regelung zur Bevorzugung von Frauen hat bestimmte Voraussetzungen:
- Frauen müssen im Bereich der zu besetzenden Stelle unterrepräsentiert sein.
- Sie müssen im Vergleich zu den männlichen Bewerbern gleichwertig qualifiziert sein.
- Die Einzelfallgerechtigkeit muss gewahrt werden, d.h. es dürfen in der Person eines männlichen Mitbewerbers keine Gründe vorliegen, die dessen Einstellung erforderlich machen.
2011 befasste sich die 21. Gleichstellungs- und Frauenminister-/innenkonferenz (GFMK) mit dem Thema und sprach sich in einem Beschluss für eine gesetzliche Quotenregelung bei Spitzenpositionen zugunsten von Frauen aus, die bis zum Jahr 2017 wirksam werden muss. Auch die 82. Konferenz der Justizministerinnen und -minister hat 2011 einen Beschluss gefasst, nach dem die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist und eine einfache gesetzliche Lösung empfohlen wird.
Quotenregelungen sind im Bereich des öffentlichen Dienstes keine Seltenheit. Schwieriger ist es aus rechtlichen Gründen, im Bereich der privaten Wirtschaft Regelungen zu treffen. Dies zeigt die Diskussion um Frauenquoten für Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen. Hier ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass nur der Bund entsprechende Gesetze schaffen kann. Die Länder können insbesondere über ihr Wirken im Bundesrat Vorschläge machen und Anregungen geben.