Definition Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap (GPG) bezieht sich unabhängig vom Alter oder der Stundenzahl auf alle Beschäftigten in Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitenden. Berücksichtigt werden dabei alle Wirtschaftszweige mit Ausnahme der Landwirtschaft, der Fischerei, der öffentlichen Verwaltung, privater Haushalte und exterritorialer Organisationen. Der Bruttostundenlohn (unter Verwendung des arithmetischen Mittels) beinhaltet bezahlte Überstunden und schließt außerordentliche Zahlungen aus.