Ausländische Hochschulabschlüsse müssen in Deutschland in der Regel nicht anerkannt werden. Wenn Sie Ihren Abschluss nach einem ordnungsgemäß absolvierten Studium an einer Hochschule erlangt haben, die im Sitzland der Hochschule anerkannt oder akkreditiert ist, führt Ihr Abschluss grundsätzlich zu denselben Berechtigungen wie ein deutscher Abschluss. Sie können sich also auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
Anerkennung und Bewertung von Studienabschlüssen und Führung ausländischer Hochschulgrade und -titel
Bild: SergPoznanskiy /Depositphotos.com
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Informationen über das Führen von ausländischen Hochschulgraden und -titeln
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Informationen über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen von Spätaussiedlern
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Antrag zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen für Spätaussiedler
Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen an: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Wissenschaft und Forschung
V A
Warschauer Str. 41-42
10243 Berlin
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Informationen über die Anerkennung von Fach- und Hochschulabschlüssen aus der DDR
Das Dokument listet die Unterlagen, die Sie zusammen mit einem Antrag auf Gleichstellungsbescheinigung bzw. Nachdiplomierung einreichen müssen.
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Liste über nachdiplomierbare Abschlüsse der Hochschulen Berlin (Ost)
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Antrag zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen der DDR
Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen an: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Wissenschaft und Forschung
V A
Warschauer Str. 41-42
10243 Berlin
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Informationen über nachdiplomierbare Abschlüsse aus Berlin (West)
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Antrag zur Nachdiplomierung von Abschlüssen aus Berlin (West)
Senden Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen an: Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung – Wissenschaft und Forschung
V A
Warschauer Str. 41-42
10243 Berlin
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Informationen zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilungen Wissenschaft und Forschung
- Tel.: (030) 9026-0