Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben G

Von A wie Amtshilfe über M wie Modulbauweise bis hin zu V wie Vorplanungsunterlage.
Mehr als 150 Fachbegriffe zur Berliner Schulbauoffensive mit Erläuterungen und – falls vorhanden – Abkürzungen können im Glossar recherchiert werden.

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  • Ganztagsschule

    In Berlin sind alle Grundschulen und ISS Ganztagsschulen, Gymnasien teilweise. Dabei wird unterschieden in gebundenen, teilgebundenen und offenen Ganztag.

    Gebundener Ganztagsbetrieb:
    • An Grundschulen, schulisches Gesamtkonzept von Unterricht, Erziehung, ergänzender Förderung und Betreuung (Hort), an dem alle Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr an mindestens vier Tagen in der Woche verpflichtend teilnehmen.
    Teilgebundener Ganztagsbetrieb:
    • An Grundschulen und ISS, Ganztagsbetrieb ist auf die Woche verteilt, i.d.R.: 2 Tage gebundener und 2 Tage offener Ganztagsbetrieb, verpflichtende und freiwillige Angebote an 4 Tagen bis 16 Uhr.
    Offener Ganztagsbetrieb:
    • An Grundschulen, Prinzip der Halbtagsgrundschule (7:30 bis 13:30 Uhr) plus ergänzende Förderungs- und Betreuungszeiten (Hort) in Form von Angebotsmodulen (Früh-, Spät-, Ferienbetreuung, Nachmittagsangebot). Damit wird die Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr abgedeckt.
  • Gebäudescan

    Erste Erhebung in Berlin 2014 durch die damalige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Gebäudescan erfolgte mittels Abfrage an die Bezirke, um einen möglichst umfassenden Bedarf für die Sanierung der Berliner Schulgebäude zu ermitteln. Da die Datenlage nicht einheitlich war, wurde 2015 eine Bestandsaufnahme mittels einheitlicher Fragebögen ergänzt, um vergleichbare Zahlen zu generieren. Ziel: Auflösung des Sanierungsstaus innerhalb von 10 Jahren im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive. Erfasst und überprüft wurden Bauwerk, Technik, Fachräume, Sanitäranlagen und Anlagen für Ganztagsschule, ebenso Sport- und Außenflächen.

  • Gemeinsame Geschäftsstelle Schulbauoffensive der Berliner Bezirke (GGSt BSO)

    Vernetzung bezirklicher Akteure und Koordination der bezirklichen Zusammenarbeit im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO), Vertretung der Bezirke gegenüber Senatsebene, Teilnahme an BSO-Gremien (Steuergruppe Taskforce, Arbeitsgruppen). Gegründet zusammen mit drei Regionalverbünden, Nordwest, Ost, Südwest, Sitz in Berlin-Neukölln.

  • Gemeinschaftsschule (GemS)

    Wurde im Land Berlin zum Schuljahr 2008/2009 als Pilotprojet eingerichtet. Seit 2018 ist diese schulstufenübergreifende Schulart im Berliner Schulgesetz verankert. In der Gemeinschaftsschule ist das gemeinsame und individuelle Lernen von Klasse 1 bis 10 und sogar bis Klasse 13 festgeschrieben, es gibt verbindliche Ganztagsangebote. Heute gibt es in Berlin 26 Schulen und Schulverbünde als Gemeinschaftsschulen, davon einer in privater Trägerschaft.

    Ziel: mehr Chancengleichheit und -gerechtigkeit durch längeres gemeinsames Lernen und eine optimale Förderung der individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Ermöglichung von maximaler Lern- und Leistungsentwicklung durch differenzierende Lernangebote und Ganztagsbetrieb. Die Gemeinschaftsschule führt (je nach Konzeption) zu allen Schulabschlüssen.

  • Gesamtschülervertretung (GSV)

    Stimmberechtigte Mitglieder der GSV sind alle in einer Schule gewählten Sprecherinnen und Sprecher sowie die Schulsprecherin/der Schulsprecher und deren/dessen Stellvertreterinnen/ Stellvertreter. Die GSV kann bis zu drei Lehrkräfte der Schule zu Vertrauenslehrkräften wählen.

    Weitere Informationen: § 85 Berliner Schulgesetz, Leitfaden für Schülervertreter.

  • Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KlnvFG)

    Der Bund unterstützt gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden in finanzschwachen Kommunen. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt über einen Verteilungsschlüssel. Der Förderzeitraum des Programms endet 2022. Maßnahmen für berufliche Schulen der Berliner Schulbauoffensive können damit ko-finanziert werden.

  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Berlin (GEW)

    Die GEW ist die Bildungsgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die GEW BERLIN ist mit Abstand größte Interessenorganisation im Berliner Bildungswesen. Die GEW vertritt Ihre Mitglieder und tritt ein für bessere Arbeitsbedingungen in allen Bildungsbereichen: Studierende, Lehrkräfte, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen, Hochschullehrer*innen, Wissenschaftler*innen u. v. m.

  • Großschadensfall

    Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive: Schule mit einem Sanierungsbedarf von mehr als 10 Millionen Euro gemäß Gebäudescan von 2016. Zur Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen der BSO-Tranche VI zugeordnet, zur Umsetzung durch die HOWOGE der BSO-Tranche VII.

  • Grün macht Schule

    Berliner Beratungsstelle für pädagogische und nachhaltige Schulhofprojekte und -gestaltungen an Berliner Schulen, angebunden bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Das Projekt informiert, berät und betreut Schulen und schulische Initiativen bei der Durchführung von Schulhofprojekten und partizipativen Schulhofplanungen. Im Mittelpunkt steht die Qualitätsverbesserung der Schulhöfe durch Schaffung und Gestaltung kindgerechter, naturnaher Lebensräume und ökologischer Lernorte mit dem Ziel, Schulhöfe für den Klimawandel zu rüsten und die Bewegungsangebote für Schüler und Schülerinnen zu verbessern.

  • Grundschule (GS)

    Klassenstufen 1 – 6 in Berlin. In Berlin sind Grundschulen “offene” oder “gebundene” Ganztagsschulen. Nach dem Motto: „Zeig mir mal wie du das machst”! sind das 1. und 2. Schuljahr an Berliner Grundschulen jahrgangsgemischt. Dies wird als “Jahrgangsübergreifende Lernen” bezeichnet (JÜL). Die Vorzugs-Organisationsgröße einer Grundschule umfasst 3 – 4 Züge. Innerhalb der Berliner Schulnummer wird die Grundschule mit „GS“ abgekürzt.

  • Grundschulplanungsregion

    Resultiert aus der Grundschulplanung, setzt sich meist aus unterschiedlichen Einschulungsbereichen zusammen.

  • Grundschulverordnung (GSVO)

    Regelt den Bildungsgang der Grundschule einschließlich der Primarstufe der Integrierten Sekundarschule und der Gemeinschaftsschule. Sie gilt ebenfalls für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 von Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt und für sonderpädagogische Einrichtungen, die nach dem Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 unterrichten sowie für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts, soweit nicht in der Sonderpädagogikverordnung vom 19. Januar 2005 (GVBl. S. 57), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2019 (GVBl. S. 565) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung Abweichendes geregelt ist.”

  • Gymnasium (Gym, Y)

    Weiterführende Schule. Beginn in Berlin üblicherweise mit 7. Klasse. Über 40 Berliner Gymnasien starten bereits mit der 5. Klasse und richten sich an Kinder mit besonderen Begabungen, das sind die sogenannte “Grundständigen Gymnasien”. Abitur nach 12 Schuljahren möglich, damit wird die Hochschulzugangsberechtigung erreicht. Viele Berliner Gymnasien haben fachliche Schwerpunkte, beispielsweise Sprachen, Naturwissenschaften, Sport oder Musik. Größtenteils offener Ganztagsbetrieb. Innerhalb der Berliner Schulnummer wird das Gymnasium mit „Y“ abgekürzt.