Unterrichtsformen, Entgelte, Entgeltermäßigungen

Die Teilnahme an den Unterrichtsangeboten der Musikschule ist grundsätzlich entgeltpflichtig. Den monatlichen Unterrichtsentgelten liegt ein Jahresentgelt zugrunde, welches in 12 gleichen Monatsraten jeweils zum 15. eines jeden Monats im Voraus auf ein Konto der Bezirkskasse unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen ist. Die Ferien der Berliner Schulen sowie gesetzliche Feiertage sind unterrichtsfrei.

Einzelunterricht

Jede*r Schüler*in wird einzeln von der Lehrkraft unterrichtet. Der Einzelunterricht bietet somit die intensivste und individuellste Auseinandersetzung mit dem Instrument / mit der Stimme.

Gruppenunterricht

Gruppenunterricht ist in kleinen (2-3 Schüler*innen) und größeren Gruppen (4-8 Schüler*innen) in ausgewählten Fächern möglich. Insbesondere bei jüngeren Kindern, vor allem wenn sie aus dem Kursunterricht der Elementaren Musikpädagogik in den Instrumental- oder Vokalunterricht wechseln, kann es empfehlenswert sein, Gruppenunterricht zu wählen. Voraussetzung ist unter anderem, dass ausreichend Anmeldungen in der gleichen Altersgruppe vorhanden sind.

Kursunterricht

Besonders im Bereich der Elementaren Musikpädagogik findet der Unterricht in Kursstärke (je nach Kurs ca. 8-12 Kinder) statt.
Darüber hinaus bietet die Musikschule zusätzliche Ensemble- und Ergänzungskurse (z.B. Theorie/Gehörbildung) an.

Entgelte / Kosten

  • Einzelunterricht

    30 Min./Wo: € 46,60 pro Monat
    45 Min./Wo: € 69,90 pro Monat
    60 Min./Wo: € 93,20 pro Monat

  • Gruppenunterricht
    mit bis zu drei Teilnehmern (je Teilnehmer)

    45 Min./Wo: € 44,40 pro Monat
    60 Min./Wo: € 59,20 pro Monat

  • Gruppenunterricht
    ab vier Teilnehmern (je Teilnehmer)

    45 Min./Wo: € 22,20 pro Monat
    60 Min./Wo: € 29,60 pro Monat

  • Kurse und Ergänzungsfächer
    je Teilnehmer

    60 Min./Wo: € 20,00 pro Monat
    90 Min./Wo: € 30,00 pro Monat

  • Eltern-Kind-Musizieren
    je Teilnehmer

    60 Min./Wo: € 26,67 pro Monat

  • Instrumentenkarussell
    je Teilnehmer

    45 Min./Wo: € 30,00 pro Monat

  • Nutzungsentgelt für Instrumente

    € 8,00 pro Monat

  • Verwaltungskostenpauschale pro Vertrag

    € 6,00 pro Monat

Entgeltermäßigung

Die Musikschule kann unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltermäßigungen gewähren. Diese sind mit dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Eine Voraussetzung ist der abgeschlossene Unterrichtsvertrag. Weitere Auskünfte erteilt die Musikschule unter der Tel.-Nr.: 030-90298-1431 zu den Sprechzeiten des Sekretariats. Die Entgeltermäßigung wird grundsätzlich nur für die Dauer von maximal zwölf Monaten gewährt, ist aber verlängerbar. Sie endet automatisch, wenn nicht zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein neuer Antrag gestellt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Sie können sich das Antragsformular und das Merkblatt für die Entgeltermäßigung auf der Seite Formulare herunterladen.

Bildungs- und Teilhabepaket

Sie können für jedes Kind zusätzlich Geld für den Musikschulunterricht bekommen. Sie bekommen zusätzliches Geld, wenn Sie als Familie folgende Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

In der folgenden Übersicht sind die Möglichkeiten und Vorgehensweisen einer berechtigten Unterstützung speziell für unsere Musikschule aufgelistet:

Eine Übersicht für das Bildungs- und Teilhabepaket an der Musikschule

  • Für Was?

    • Einzelunterricht
    • Gruppenunterricht
    • Kursunterricht

    Zum Beispiel: Eltern-Kind-Musizieren, Musikalische Früherziehung, Instrumentenkarussell

  • Für Wen?

    • Babys: ja
    • Kita: ja
    • U18: ja
    • U25: nein
  • Wie viel?

    • 15,00 pro Kind pro Monat
    • zusätzlich bis zu € 180,00 für ein Jahr
      (€ 30,00 werden anfangs als Eigenbeteiligung abgezogen)
  • Wie?

    Nachweis beim zuständigen Amt einreichen:

    • Aktivität:
      Unterrichtsvertrag
    • Ausrüstung:
      Instrumentenleihvertrag
    • Kostenerstattung:
      Überweisung auf das Konto der Familie

Zuständige Ämter:

  • Jobcenter bei Bürgergeld,
  • Wohngeldstelle bei Wohngeld und/oder Kinderzuschlag,
  • Sozialamt bei Sozialhilfe,
  • Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausführliche Informationen zum gesamten Programm Bildungs- und Teilhabepaket, finden Sie im folgenden PDF-Flyer

Flyer

  • Übersicht über das Bildungs- und Teilhabepaket

    PDF-Dokument (460.0 kB)