Grundsätzlich ist dies individuell unterschiedlich und hängt auch etwas vom gewünschten Instrument ab. Als grobe Orientierung für den Beginn von Instrumentalunterricht in vielen Fächern kann man die Einschulung sehen. Wenn vorher der Wunsch besteht, mit dem Unterricht an einem Instrument zu beginnen, können Sie im Gespräch mit unseren Fachgruppenleitungen und Fachlehrer*innen klären, ob dies sinnvoll und möglich ist. Ein späterer Einstieg ist meist problemlos möglich.
Häufige Fragen (FAQ)
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Fragen zum Einzel- und Kleingruppenunterricht
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Ab welchem Alter kann mein Kind ein Instrument lernen?
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Kann ich als Erwachsene*r Unterricht an der Musikschule nehmen?
Ja! Sie können in jedem Alter Unterricht an der Musikschule nehmen. Dabei ist es egal, ob Sie bereits Erfahrungen haben oder Anfänger*in sind. Bei Fragen beraten Sie unsere Fachgruppenleitungen gern.
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Muss ich / muss mein Kind Vorkenntnisse haben?
Jede*r kann an der Musikschule Unterricht bekommen. Es sind keine Vorkenntnisse nötig.
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Wo und wie kann ich mich anmelden?
Sie können sich über das Onlineformular oder in Papierform während der Sprechstunden der Musikschule anmelden. Alle Informationen hierzu sowie den Link zur Onlineanmeldung finden Sie auf der Seite Anmeldung.
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Wie bekomme ich einen Platz an der Musikschule?
Um einen Platz an der Musikschule zu bekommen, melden Sie sich bitte über unser Onlineformular oder schriftlich während der Sprechzeiten der Musikschule an. Die Anmeldung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fach.
Sollte direkt ein Platz frei sein, kontaktiert Sie eine Lehrerin / ein Lehrer zeitnah. Sobald Sie und die Lehrkraft sich über Ort und Zeit des Unterrichts geeinigt haben, wird Ihr Unterrichtsvertrag aufgesetzt. Sie werden zur Unterschrift durch die Musikschule kontaktiert. Sobald Ihr Vertrag unterschrieben ist, kann es mit dem Unterricht losgehen.
Sollte es gerade keinen freien Unterrichtsplatz in Ihrem Wunschfach geben, wird Ihre Anmeldung auf die Warteliste gesetzt. Sobald ein Platz für Sie frei wird, werden Sie durch eine Lehrerin / einen Lehrer kontaktiert. -
Wie lange muss ich auf einen Unterrichtsplatz warten?
Die Wartezeit ist von Fach zu Fach sehr unterschiedlich. Für einige Fächer ist die Warteliste lang. Bei anderen Fächern kann es zeitnah mit dem Unterricht losgehen. Nähere Informationen zur Wartezeit können Ihnen unsere Fachgruppenleitungen geben.
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Wann findet der Unterricht statt?
Termine für den Einzel- und Kleingruppenunterricht werden individuell zwischen der Lehrkraft und Ihnen vereinbart. In der Regel findet der Unterricht wöchentlich statt. In den Berliner Schulferien und an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt.
Für alle Kurse der Elementaren Musikpädagogik, für das Instrumentenkarussell , für Ensembles, Bands und Chöre sowie für Musiktheoriekurse gibt es feste wöchentliche Unterrichtszeiten. Diese finden Sie an den entsprechenden Stellen dieser Website. Weitere Fragen beantworten Ihnen auch unsere Fachgruppenleitungen gern.
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Gibt es eine Probestunde? Was mache ich, wenn meinem Kind das Instrument doch nicht gefällt?
An der Musikschule sind 12 Probestunden vorgesehen. Diese Probezeit beginnt nach Abschluss des Unterrichtsvertrages. In der Probezeit haben Sie die Möglichkeit, Ihre*n Lehrer*in und das Unterrichtsfach kennenzulernen. Innerhalb der Probezeit können Sie bis zur 10. Unterrichtsstunde kündigen. Danach gelten die regulären Kündigungstermine und Fristen.
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Was kostet Musikschulunterricht?
Die Kosten für den Unterricht an der Musikschule sind je nach Unterrichtsform verschieden. Sie finden alle Kosten und Unterrichtsformen auf der Seite Unterrichtsformen & Entgelte.
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Gibt es Ermäßigung für Musikschulunterricht?
Die Musikschule kann unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltermäßigungen gewähren. Diese sind mit dem dafür vorgesehenen Formular zu beantragen. Eine Voraussetzung ist der abgeschlossene Unterrichtsvertrag. Weitere Auskünfte erteilt die Musikschule unter der Telefonnummer 030-90298-1431 zu den Sprechzeiten des Sekretariats. Die Entgeltermäßigung wird grundsätzlich nur für die Dauer von maximal zwölf Monaten gewährt, ist aber verlängerbar. Sie endet automatisch, wenn nicht zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes ein neuer Antrag gestellt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Hier finden Sie das Antragsformular für die Entgeltermäßigung. -
Kann man bei der Musikschule ein Instrumen ausleihen?
Für den Start kann man an der Musikschule Blasinstrumente, Streichinstrumente, Zupfinstrumente und Akkordeons ausleihen. Weitere Informationen zum Ausleihen von Instrumenten finden Sie auf unserer Informationsseite zur Instrumentenausleihe.
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Wie kann ich meinen Unterrichtsvertrag kündigen?
Sie können Ihren Unterrichtsvertrag regulär mit einer Frist von einem Monat zum 31.03. oder zum 30.09. des Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss der Musikschulverwaltung in Schriftform vorliegen. Sie können sie per Post oder per E-Mail an die Musikschule senden. Eine Kündigung Ihres Unterrichtsvertrages aus besonderem Grund nach BGB ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende jeden Monats unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Grund hierfür ist schriftlich nachzuweisen.
Fragen zu Kursen der Elementaren Musikpädagogik / Grundstufe
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Kann ich im laufenden Schuljahr in Kurse der Elementaren Musikpädagogik einsteigen?
Leider ist ein Einstieg während des Schuljahres nicht möglich. Unsere Kurse sind für ein Jahr konzipiert und starten jeweils im September.
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Wie kann ich mich für einen Kurs der Musikalischen Grundstufe auf die Warteliste setzen lassen?
Bitte melden Sie sich online für die Kurse der Grundstufe an. Sie kommen dann auf unsere Warteliste. Sobald es einen freien Platz für Ihr Kind gibt, melden wir uns bei Ihnen.
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Wann werden die Kursplätze in der Musikalischen Früherziehung für das neues Schuljahr vergeben?
Wir richten die neuen Kurse im Frühjahr ein und benachrichtigen Sie, wenn Sie einen Platz erhalten könnten. Bis zum Kursbeginn am 01.09. können immer noch Restplätze nach Wartelistenplatz vergeben werden.