Genossenschaft

Gemeinsam stark

Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen zusammen, die gemeinschaftlich wirtschaften möchten. Genossenschaftsanteile, deren Höhe und Menge in einer Satzung festgelegt sind, können ge- und verkauft werden, was den Mitgliedern viel Flexibilität bietet. Zudem ermöglichen Genossenschaften oft ein hohes Maß an ↦Beteiligung, Selbstbestimmung und ↦Selbstverwaltung für ihre Mitglieder: Durch die Genossenschaftsanteile ist jedes Mitglied zugleich Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer und hat ein direktes Stimmrecht in den Generalversammlungen. Die eingetragene Genossenschaft (e. G.) als Rechtsform für gemeinschaftliche Wohnprojekte ist in Zeiten steigender Mieten wieder stärker in den Fokus gerückt, denn über Baugenossenschaften öffnet sich ein Mittelweg zwischen Mieten und Eigentum. Sie stehen für sozialverträgliche Mieten (↦Bezahlbarkeit) und lebenslanges Wohnrecht. Manche Genossenschaften zahlen ihren Mitgliedern sogar Dividenden auf ihre Einlagen. So ist die Genossenschaft nicht nur Modell der Selbstorganisation, sondern auch Anlageoption, die staatlich gefördert werden kann. Manchmal weiten Wohngenossenschaften ihre Aktivitäten auch in das umliegende Quartier aus und schaffen Angebote wie Kindertagesstäten, Nachbarschaftstreffs oder kollektiv betriebene Gaststätten. Allerdings sind Genossenschaften nicht automatisch dem ↦Gemeinwohl verpfichtet, sondern ausschließlich ihren Mitgliedern.

Beispiele

Kulturquartier Schauspielhaus eG, Erfurt

Die Genossenschaft hat sich zum Ziel gesetzt, das seit 2003 leerstehende ehemalige Schauspielhaus im Herzen Erfurts zu retten und ein lebhaftes Kulturquartier zu schaffen. Für Kauf und Sanierung des Areals werden insgesamt 5,5 Millionen Euro benötigt. Dem Genossenschaftsgedanken folgend, wurde die Aktion 1000×1000 ins Leben gerufen. Insgesamt sollen 1000 Anteile à 1000 Euro an engagierte Menschen ausgegeben werden, was einem Eigenanteil von einer Million Euro entspricht. www.kulturquartier-erfurt.de