Selbstverwaltung

Die Betroffenen entscheiden

Der Begrif Selbstverwaltung bezeichnet die Kontrolle und Steuerung von beispielsweise Gebieten und Projekten durch demokratisch organisierte Gruppen. Diese bestimmen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst darüber, welche Prioritäten gelten und welche Maßnahmen ergriffen werden. So haben in Deutschland z.B. Städte und Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung. Sie können ihre örtlichen Angelegenheiten wie den Aufbau der Kommunalverwaltung oder die städtebauliche Entwicklung vor Ort selbstständig regeln.

Auch viele zivilgesellschaftliche Initiativen oder Unternehmen streben in ihren Projekten eine Selbstverwaltung von Räumen, Werten und Eigentum an. Dann versteht man unter Selbstverwaltung, dass die Nutzerinnen und Nutzer über Mittel, Werte und Güter eines Projekts frei verfügen können. Dies kann ein selbstverwaltetes Wohnhaus als Teil eines Mietshäuser Syndikat, ein gemeinschaftlich geführter Betrieb in Form einer ↦Genossenschaft oder eine ökologische Landwirtschaft in Form einer Bürgeraktiengesellschaft sein. All diesen Formen ist gemein, dass ihre Mitglieder das Recht und die Pficht haben, eigenverantwortlich die Ressourcen zu steuern, indem sie über Eigentum, Organisationsstrukturen oder Investitionen selbst entscheiden.