Aneignung

Verantwortung und Protest

Die bewusste und regelmäßige Nutzung eines Ortes innerhalb oder auch außerhalb der geltenden Regeln nennt man Aneignung. Der Begriff der Aneignung verknüpft die Begriffe „Ermächtigung“, „Besetzen“ und „Benutzen“, indem die Nutzerinnen und Nutzer selbst über die Art und Weise des Gebrauchs und der alltäglichen Nutzung des Ortes bestimmen. Aneignung bedeutet oft mehr als zu protestieren oder Forderungen zu stellen. Denn wer sich etwas aneignet, entscheidet sich bewusst für eine Handlung, setzt sich aktiv für etwas ein, übernimmt ↦Verantwortung und wendet Zeit und Mühe auf. Die Aneignung ist eine spezielle Form von Mitwirkung (↦Beteiligung) an der Gestaltung der Stadt und spielt auch in der Diskussion rund um die ↦Gemeingüter eine zentrale Rolle. Im räumlichen Kontext spricht man auch von „Mikro-Intervention“, „sozialräumlicher Aneignung“ oder „wildem Urbanisieren“. Eine lebendige und ↦offene Stadt sollte viele Möglichkeiten zur Aneignung bieten. Denn genau das ist ein zentrales Merkmal unserer Demokratie. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie inklusiv Aneignung ist (↦Zugänglichkeit). Denn die Aneignung kann und wird auch von (kleinen, undemokratischen, exklusiven) Gruppen genutzt, um Deutungshoheit zu erlangen.

Beispiele

Freiraumfibel, BBSR

Die Freiraumfibel ist ein Handbuch, das in einfacher Sprache, anschaulich und leicht verständlich über die rechtlichen Strategien und Rahmenbedingungen der kreativen Nutzung von Freiräumen aufklärt. Es ist online und gratis als gedrucktes Exemplar beim BBSR zu beziehen. Download verfügbar unter www.bbsr.bund.de