Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 18.06.2021 (BGBl. I Nr. 34 S. 1828) ist mit der ausdrücklichen Zielsetzung erlassen worden, „die vollumfängliche Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU
in das deutsche Recht sicherzustellen“ und „die von der EU-Kommission in deren Schreiben vom 25.07.2019 vorgetragenen Umsetzungsdefizite zu beseitigen“ (Bundesregierung in: BT-Drs. 19/27629, S. 1).
Gleiches gilt für die Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung durch Verordnung vom 11.08.2021 (BGBl. I Nr. 54 S. 3570). Trotzdem bestehen zahlreiche Umsetzungsdefizite weiterhin fort.
Nachdem Dr. Herrmann und Dr. Maisack die Umsetzungsdefizite bereits in einer Stellungnahme ausgearbeitet hatten, standen sie auch dem Deutschlandfunk-Format „Umwelt und Verbraucher“ Rede und Antwort. Sie können den Beitrag hier nachhören:
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