34. Tierschutzforum am 17. Dezember 2024

Ingwerkatze schaut neugierig auf ein Paragrafenschild - Konzept der Tierrechte.

Unerlässlichkeit des Tierschutzverbandsklagerechts

Da Tiere ihre Rechte nicht selbst einklagen können, ermöglicht das Gesetz Tierschutzorganisationen im Namen der Tiere juristisch vorzugehen.

Am Dienstag, den 17.12.24, um 19 Uhr findet unser 34. Berliner Online-Tierschutzforum statt. Diesmal besprechen wir, weshalb das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen unerlässlich für den Schutz der nichtmenschlichen Tiere ist. Herr Dr. iur. Felix Aiwanger wird in das Thema einführen.

Hintergrund:

Derzeit wird das Berliner Tierschutzverbandsklagesetz (TSVKG) evaluiert. Laut Koalitionsvertrag will die Regierung das Tierschutzverbandsklagerecht “qualifizieren”, wobei unklar ist, was damit gemeint ist. Manche befürchten eine Abschwächung des Gesetzes, andere gar eine Abschaffung. Das wäre ein gewaltiger Rückschritt für den Berliner Tierschutz.
Denn das Tierschutzverbandsklagegesetz stellt sicher, dass die Interessen von Tieren in rechtlichen Verfahren gleichberechtigt berücksichtigt werden. Meist stehen wirtschaftliche Interessen im Konflikt mit Tierschutzbelangen. Das Instrument der Verbandsklage hilft, die prozessuale Waffengleichheit zwischen diesen Interessen herzustellen und sicherzustellen, dass Tierschutz nicht zugunsten wirtschaftlicher Vorteile vernachlässigt wird.
Da Tiere nicht als Rechtssubjekte anerkannt sind und somit ihre Rechte nicht selbst durchsetzen können, ermöglicht es das TSVKG anerkannten Tierschutzorganisationen, an bestimmten Verfahren als Interessenvertreter der Tiere mitzuwirken und gegen behördliche Untätigkeit gerichtlich vorzugehen. Ohne die Möglichkeit zur Verbandsklage blieben viele Verstöße gegen das Tierschutzrecht möglicherweise ungeahndet. Das Tierschutzrecht leidet nachweislich an einem gravierenden Vollzugsdefizit. Durch das TSVKG stellen Tierschutzorganisationen sicher, dass bestehende Tierschutzregelungen tatsächlich beachtet und durchgesetzt werden. Die Möglichkeit zur Verbandsklage wirkt auch präventiv. Tierhalter:innen und Unternehmen sind durch die erhöhte rechtliche Kontrolle stärker motiviert, sich an Tierschutzvorgaben zu halten. Des Weiteren kann das Gesetz dazu beitragen, das allgemeine Bewusstsein für Tierschutzthemen in der Gesellschaft zu erhöhen.

Anmeldelink: https://www.eventbrite.co.uk/e/34-tierschutzforum-uber-unerlasslichkeit-des-tierschutzverbandsklagerechts-tickets-942792587007

Dr. iur. Felix Aiwanger

ist wissenschaftlicher Referent und Habilitand am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Nach seiner Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München war er im Jahr 2023 juristischer Referent der Berliner Landesbeauftragten für Tierschutz. Er ist Mitglied der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht und widmet sich in seiner Forschung dem rechtlichen Status von Tieren und der Repräsentation von Tierinteressen aus vergleichender und interdisziplinärer Perspektive.