Dr. Christoph Maisack wurde am 11. 5. 1953 in Reutlingen geboren. Nach dem Studium der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften in Tübingen und Dijon/F legte er 1981 das Erste und 1986 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Ab 1987 befand er sich im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg und war dort zunächst als Verwaltungsrichter und Staatsanwalt und von 1993 bis 2012 als Richter am Amtsgericht in Bad Säckingen tätig. Von April 2012 bis März 2017 war er zur Landesbeauftragten für Tierschutz in Baden-Württemberg und von April 2017 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Mai 2021 zur Landesbeauftragten für Tierschutz in Hessen abgeordnet.
Seit den 1980er-Jahren beschäftigt er sich mit Fragen des Tierschutzes, vorwiegend aus juristischer Sicht. An der Universität Hamburg hat er zum Thema „Zum Begriff des vernünftigen Grundes im Tierschutzrecht“ promoviert. Er ist Mitautor des im Verlag Beck/Vahlen veröffentlichten Kommentars „Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz“ (erste Aufl. 2003, zweite Aufl. 2007, dritte Aufl. 2016 und vierte Aufl. voraussichtlich 2023). Im Januar 2011 wurde ihm der Tierschutzpreis des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Er ist Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) und erstellt als solcher Rechtsgutachten zu Tierschutzfragen.