Tiere stehen in Deutschland unter verfassungsrechtlichem Schutz.
Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet seit dem Jahr 2002:
“Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung”